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Amtliche Feuerungskontrolle

Die amtliche Feuerungskontrolle stellt sicher, dass die Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) bei kleineren Feuerungen auf dem Gemeindegebiet eingehalten werden. Darunter zähle…

Die amtliche Feuerungskontrolle stellt sicher, dass die Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) bei kleineren Feuerungen auf dem Gemeindegebiet eingehalten werden. Darunter zählen Öl- und Gasheizungen mit weniger als 1 Megawatt Wärmeleistung sowie Holzfeuerungen wie zum Beispiel Holzheizkessel und Cheminées mit einer Wärmeleistung von bis zu 70 Kilowatt.

Weiter führende Informationen sind auf der Webseite des AWEL zu finden.

Energiestadt Wald ZH (Gold)

Wald ZH ist Energiestadt Als planerischer Baustein der künftigen Energieversorgung hat Wald ZH einen kommunalen Energieplan erarbeitet. Darin werden die Entscheidungsspielräume aufgezei…

Wald ZH ist Energiestadt
Als planerischer Baustein der künftigen Energieversorgung hat Wald ZH einen kommunalen Energieplan erarbeitet. Darin werden die Entscheidungsspielräume aufgezeigt, um den Ausstoss von Kohlendioxid (CO2) zu senken und vermehrt erneuerbare Energieträger sowie Abwärme zu nutzen. Im Energieplan werden die verschiedenen Energieträger koordiniert. Damit wird sichergestellt, dass keine unwirtschaftliche Konkurrenzierung mehrerer leitungsgebundener Energieträger entsteht. Der Energieplan ist behördenverbindlich. Die Gemeinde und die Behörden haben sich im Rahmen ihres Ermessensspielraums an die nachfolgenden Festlegungen zu halten:  

  • Die Abwärme des Klärwerks Tobelmühle soll in einem Nahwärmenetz für das Gebiet Bleichi genutzt werden. Im Rahmen der weiteren Arealplanung sind das Versorgungsgebiet, die technische Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit zu verifizieren. Ein beschränktes Wärmepotenzial befindet sich auch im ungeklärten Abwasser, welches mittels Rinnenwärmetauscher ab den Hauptsammelkanälen genutzt werden kann.  
  • Holz ist erneuerbar, CO2 neutral und eine heimische Energiequelle. Holz zeichnet sich auch durch die regionale und lokale Wertschöpfung aus. Der Energieplan bezeichnet Gebiete, in welchen der Betrieb von Holzheizzentralen im Vordergrund steht, um das vorhandene Potenzial besser zu nutzen. Im Zentrum wird ein Holzwärmeverbund angestrebt, mit welchem das Primarschulhaus, das Hallenbad und weitere öffentliche und private Liegenschaften auf diese erneuerbare Energiequelle umgestellt werden.
  • Die Nutzung der Umweltwärme, namentlich Erdwärme (Erdsonden, Erdregister, Erdwärmekörbe), Sonnenenergie und Umgebungsluft ist von zentraler Bedeutung, damit der CO2-Ausstoss gesenkt werden kann. Wärmepumpen und Sonnenkollektoren sollen auf dem gesamten Gemeindegebiet zum Einsatz kommen.   
  • Heizöl ist ein fossiler, nicht erneuerbarer Energieträger und heute die Hauptenergiequelle in Wald ZH. Ölheizungen mit Brenner älter als 10 Jahre sollen laufend durch nachhaltige Energiesysteme ersetzt werden. Die Gemeinde schafft Anreize und fördert aktiv das Ersetzen von Ölheizungen. 
  • Die Gemeinde hat Vorbildfunktion. Sie sorgt für einen umweltschonenden Einsatz der vorhandenen Energieressourcen und setzt sich für eine Modernisierung des Gebäudebestandes ein. Neubauten sollen hohe energetische Standards erfüllen. Angestrebt werden die Anforderungen des Minergie-P-Standards bei Neubauten. Sanierungen sollen nach den Minergie-Grundsätzen erfolgen. 
  • Die Gemeinde übernimmt in der Energiepolitik eine aktive Rolle und sorgt für ein umfassendes Informationsangebot. 
  • Eine Energiebuchhaltung der gemeindeeigenen Liegenschaften soll helfen, den Energieverbrauch öffentlicher Bauten zu senken und betrieblich zu optimieren. 


Das vollständige Energieleitbild und eine Kurzfassung des Leitbilds sowie weitere Dokumente stehen in den Bereichen «Dokumente» und «Publikationen» zum Download bereit.

Solaranlagen

Die Förderung von erneuerbaren Energien ist ein bedeutende öffentliches Anliegen. In diesem Zusammenhang spielen auch Solaranlagen eine wichtige Rolle. Gemäss Art. 18a des Bundesgestzes …

Die Förderung von erneuerbaren Energien ist ein bedeutende öffentliches Anliegen. In diesem Zusammenhang spielen auch Solaranlagen eine wichtige Rolle. Gemäss Art. 18a des Bundesgestzes über die Raumplanung (RPG) sind sorgfältig in Dach- oder Fassadenfläche integrierte Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen grundsätzlich zu bewilligen.

Damit eine einheitliche Bewilligungspraxis bei den verschiedenen Instanzen entsteht und die Bauwilligen eine Hilfestellung bei der Planung von Solaranlagen haben, wurde durch die Baudirektion die unten angefügte Wegleitung erarbeitet.

Weitere Informationen von der Baudirektion Zürich finden Sie hier.

Wärmetechnische Anlagen (Heizungen)

Für die Sanierung oder den Ersatz von Zentralheizungs- und Tankanlagen, Chemi­nées, Cheminéeöfen, Holzpelletsheizungen und dergleichen sowie Alternativanlagen (Sonnenenergieanla­gen, Wär…

Für die Sanierung oder den Ersatz von Zentralheizungs- und Tankanlagen, Chemi­nées, Cheminéeöfen, Holzpelletsheizungen und dergleichen sowie Alternativanlagen (Sonnenenergieanla­gen, Wärmepumpen, Erdsonden usw.), ist vor Ausführung der Arbeiten bei der Ge­meinde Wald ZH und – soweit nötig – bei den zuständigen kantonalen Stellen eine Bewilligung einzuholen.

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