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Amtliche Feuerungskontrolle

Die amtliche Feuerungskontrolle stellt sicher, dass die Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) bei kleineren Feuerungen auf dem Gemeindegebiet eingehalten werden. Darunter zähle…

Die amtliche Feuerungskontrolle stellt sicher, dass die Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) bei kleineren Feuerungen auf dem Gemeindegebiet eingehalten werden. Darunter zählen Öl- und Gasheizungen mit weniger als 1 Megawatt Wärmeleistung sowie Holzfeuerungen wie zum Beispiel Holzheizkessel und Cheminées mit einer Wärmeleistung von bis zu 70 Kilowatt.

Weiter führende Informationen sind auf der Webseite des AWEL zu finden.

Energiestadt Wald ZH (Gold)

Wald ZH ist Energiestadt Gold Energiestadt seit 2009 Im Jahr 2009 wurde die Gemeinde Wald zum ersten Mal als Energiestadt zertifiziert. Seit 2016 trägt Wald mit dem Energiestadt-Go…

Wald ZH ist Energiestadt Gold

Energiestadt seit 2009

Im Jahr 2009 wurde die Gemeinde Wald zum ersten Mal als Energiestadt zertifiziert. Seit 2016 trägt Wald mit dem Energiestadt-Gold-Label die höchste Auszeichnung für Gemeinden im Energie- und Klimabereich.

Das Label Energiestadt ist eine Auszeichnung für Gemeinden, welche vorbildliche Leistungen im Bereich Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit ausweisen können. Wald setzt sich aktiv für den Klimaschutz ein und setzt Massnahmen zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs sowie zur Förderung erneuerbarer Energien um.

Energieleitbild Wald

Die Gemeinde verfügt seit 2012 über ein Energieleitbild. Dieses wurde zuletzt im Jahr 2024 aktualisiert und durch den Gemeinderat verabschiedet. Mit dem Energieleitbild verfolgt die Gemeinde Wald folgendes Klimaziel:

«Netto-Null-Emissionen für Strom, Wärme und Mobilität bis 2040 anzustreben, spätestens bis 2050 zu erreichen.»

Daneben engagiert sich die Gemeinde besonders in den folgenden sieben Handlungsfeldern: Förderprogramme, Raumentwicklung, öffentliche Gebäude und Anlagen, öffentliche Verwaltung, Elektrizitätswerk Wald, Mobilität und Kommunikation, Information und Sensibilisierung. Weitere Informationen siehe Dokumente, «Energieleitbild Wald »

Aktivitätenprogramm

Um die ambitionierten Zielsetzungen zu erreichen, hat Wald ein Aktivitätenprogramm erstellt, in welchem die Massnahmen bis 2027 festgelegt werden. Zwei Beispiele sind die Überprüfung und gegebenenfalls die Anpassung der Energieplanung gemäss den Vorgaben für Netto-Null oder die Erarbeitung bzw. Aktualisierung des Parkierungskonzepts. Weitere Informationen siehe Dokumente, «Aktivitätenprogramm».

Energieberatung und Förderprogramm

Die Gemeinde Wald bietet eine Beratung beim Heizungsersatz, Gebäudesanierungen, Förderung Wärmepumpenboiler und Photovoltaikanlagen an der Fassade an. Daneben leistet die Gemeinde Wald einen finanziellen Beitrag an den Ersatz von Elektroboilern durch Wärmepumpenboiler, an Photovoltaikanlagen in der Fassade und an die Verbesserung der Gebäudehülle. Weitere Informationen siehe Dokumente, «Flyer Energieberatung und Förderprogramm».

Energiestadtteam

Die Umsetzung der energiepolitischen Ziele des Gemeinderates erfolgt durch das Energieteam. Dafür werden verschiedene Massnahmen umgesetzt und ein Monitoring geführt. Die Leitung des Energieteams liegt beim Ressortvorsteher Raumentwicklung und Bau.

Solaranlagen

Die Förderung von erneuerbaren Energien ist ein bedeutende öffentliches Anliegen. In diesem Zusammenhang spielen auch Solaranlagen eine wichtige Rolle. Gemäss Art. 18a des Bundesgestzes …

Die Förderung von erneuerbaren Energien ist ein bedeutende öffentliches Anliegen. In diesem Zusammenhang spielen auch Solaranlagen eine wichtige Rolle. Gemäss Art. 18a des Bundesgestzes über die Raumplanung (RPG) sind sorgfältig in Dach- oder Fassadenfläche integrierte Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen grundsätzlich zu bewilligen.

Damit eine einheitliche Bewilligungspraxis bei den verschiedenen Instanzen entsteht und die Bauwilligen eine Hilfestellung bei der Planung von Solaranlagen haben, wurde durch die Baudirektion die unten angefügte Wegleitung erarbeitet.

Weitere Informationen von der Baudirektion Zürich finden Sie hier.

Wärmetechnische Anlagen (Heizungen)

Für die Sanierung oder den Ersatz von Zentralheizungs- und Tankanlagen, Chemi­nées, Cheminéeöfen, Holzpelletsheizungen und dergleichen sowie Alternativanlagen (Sonnenenergieanla­gen, Wär…

Für die Sanierung oder den Ersatz von Zentralheizungs- und Tankanlagen, Chemi­nées, Cheminéeöfen, Holzpelletsheizungen und dergleichen sowie Alternativanlagen (Sonnenenergieanla­gen, Wärmepumpen, Erdsonden usw.), ist vor Ausführung der Arbeiten bei der Ge­meinde Wald ZH und – soweit nötig – bei den zuständigen kantonalen Stellen eine Bewilligung einzuholen.

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