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Gemeindeversammlungen

Jedes Jahr finden zwei «ordentliche» Gemeindeversammlungen statt – die Rech­nungsgemeindeversammlung im Juni und die Budgetgemeindeversammlung im Dezember.

Im Frühling und Herbst werden Reservedaten bestimmt, die nach Bedarf beansprucht werden.

Kontakt

Martin Süss, Gemeindeschreiber
gemeinde@wald-zh.ch

Ort

Schwertsaal
Bahnhofstrasse 12
8636 Wald ZH

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung ist unter anderem zuständig für:
  • Budget und Jahresrechnung
  • Festsetzung des Steuerfusses
  • Kreditbewilligungen
  • Erwerb von Grundeigentum
  • Behandlung von Anfragen und Abstimmung über Initiativen
  • Abnahme von Kreditabrechnungen

Kompetenzen

Die detaillierten Aufgaben und Kompetenzen sind im Gemeindegesetz (GG) sowie in der Gemeindeordnung festgehalten. Die Gemeindeordnung kann in der Rechtssammlung heruntergeladen werden.

Einberufung der Gemeindeversammlung (§ 18 Gemeindegesetz):
Jede Versammlung ist mindestens vier Wochen vorher unter Bezeichnung der Beratungsgegenstände öffentlich bekannt zu geben. In dringlichen Fällen beträgt die Ankündigungszeit zwei Wochen.

Anfragerecht (§ 17 Gemeindegesetz):
Die Stimmberechtigten können über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse Anfragen einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen. Sie richten die Anfrage schriftlich an den Gemeinderat. Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich. In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekanntgegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.

Voraussetzungen

Zur Gemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Wald ZH eingeladen. Die Gemeindeversammlungen sind öffentlich.

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