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Generelle Informationen

Alle auf dieser Webseite dargestellten Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur die Teilresultate der Gemeinde Wald ZH.

Die gesamten Resultate des Kantons finden sich unter www.wahlen.zh.ch und www.abstimmungen.zh.ch.

Die gesamten Resultate des Bundes finden sich unter www.admin.ch.

Kontakt

Präsidialabteilung, praesidiales@wald-zh.ch

Urne Öffnungszeiten

Von Montag bis Freitag vor dem Abstimmungswochenende können Sie während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus persönlich abstimmen.

Die Urnenlokale sind am Abstimmungssonntag von 09:00 bis 10:00 Uhr geöffnet.

Urnenstandort

  • Gemeindehaus Wald, Bahnhofstrasse 6
  • Schulhaus Laupen, Brüelstrasse 14
  • Schulhaus Ried, Rietstrasse 49
  • Schulhaus Hüebli, Hüeblistrasse 72
  • Schulhaus Hittenberg, Hittenbergstrasse 33
  • Schulhaus Mettlen, Mettlenstrasse 21

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls der Stimmrechtsausweis verloren geht:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Einwohnerkontrolle bestellt und später gegen Vorlage eines persönlichen Ausweises (Identitätskarte oder Pass) abgeholt werden.

Stimmabgabe durch Stellvertretung:
Sie können sich durch eine andere in Wald ZH stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie ihn zusammen mit Ihren Wahl- und Stimmzetteln Ihrer Vertretung mit. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.

Brieflich abstimmen

  1. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis oben links.

  2. Legen Sie die Wahl- und/oder Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.

  3. Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das verschlossene Stimmzettelkuvert ins Zustell- und Antwortkuvert.

  4. Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeinde vollständig sichtbar ist.

  5. Übergeben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig der Post (Achtung: B-Post benötigt teilweise bis zu 5 Tagen).

  6. Sie können auch den Briefeinwurf beim Gemeindehaus (Ecke Rütistrasse) benützen.

    Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag, 10:00 Uhr, erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.