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Bauarbeiten während Ruhezeiten
Für Bauarbeiten jeglicher Art, die ausserhalb der Ruhezeiten gemäss kommunaler Polizeiverordnung stattfinden, braucht es vor Aufnahme der Arbeiten eine Bewilligung für Bauarbeiten ausserhalb der Ruhezeiten.
Die Abteilung Sicherheit und Gesundheit ist die erste Anlaufstelle und hilft bei Fragen und Unklarheiten weiter.
Das BewilligungsgesuchExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. muss zwingend vor Aufnahme der Bauarbeiten eingereicht und bewilligt sein.
Die Bauarbeiten sind ohne Bewilligung während den Ruhzeiten einzustellen.
- Preis
- 85.00
Feuerwerk
Neben den kantonalen Bestimmungen über die Feuerpolizei gelten betreffend Feuerwerk folgende besondere Vorschriften:
a) Das Abbrennen und Abfeuern von lärmendem Feuerwerk, Petarden und Mörsern usw. ist ganzjährig untersagt.
b) Für besondere Veranstaltungen kann der Ressortvorstand der Abteilung Sicherheit und Gesundheit das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk bewilligen.
c) Für den Verkauf von Knallfeuerwerk sind die Brandschutzrichtlinien der kantonalen Feuerversicherung über «gefährliche Stoffe» massgebend.
- Preis
- 50.00
Zugehörige Objekte
| Name | Beschreibung |
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| Name | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sicherheit und Gesundheit | 055 256 51 51 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sicherheit | 055 256 51 40 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |