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Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 055 256 51 11 | einwohnerkontrolle@wald-zh.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|
Preis
CHF 31.00
Bemerkung
Die Einwohnerkontrolle der Gemeinde Wald ZH ist zuständig für das Ausstellen von Handlungfähigkeitzeugnisse. Das Handlungsfähigkeitszeugnis erhalten Sie entweder persönlich am Schalter oder über das Online-Formular.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird für Personen ausgestellt, die in Wald ZH mit Niederlassung (Hauptwohnsitz) gemeldet sind.
Verfahren
Das Handlungsfähigkeitszeugnis erhalten Sie in den nächsten Tagen per A-Post.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.