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Fragebogen für Nichterwerbstätige

Alle in der Schweiz wohnhaften Personen, die kein AHV-pflichtiges Einkommen (mehr) erzielen, müssen ein bestimmtes Minimum an AHV-Beiträgen leisten, damit keine Beitragslücken entstehen, welche später zu einer gekürzten Altersrente führen können. Die Abklärung ist spätestens dann nötig, wenn während einem ganzen Kalenderjahr keine Beiträge mehr über AHV-pflichtigen Lohn einbezahlt wurden. Es ist möglich bis maximal 5 Jahre rückwirkend AHV-Beiträge nachzuzahlen.

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