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Gastwirtschaftspatent

Gastgewerbepatent Wer einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen möchte oder bei der Übernahme eines bestehenden Betriebes, wird ein Gastgewerbepatent benötigt. Das Patent für einen Betrieb …

Gastgewerbepatent
Wer einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen möchte oder bei der Übernahme eines bestehenden Betriebes, wird ein Gastgewerbepatent benötigt. Das Patent für einen Betrieb wird erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Patentgesuch benötigt folgende Beilagen:

Der beantragten gastgewerblichen Nutzung dürfen keine bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften entgegenstehen. Betreffend baulicher und feuerpolizeilicher Vorschriften muss direkt mit der Bauabteilung Kontakt aufgenommen werden. Betreffend lebensmittelpolizeilicher Vorschriften steht das Kantonale Labor Zürich für Auskünfte und Meldungen gerne zur Verfügung. 

Sofern der Gastgewerbebetrieb neu entsteht, die Schliessungszeiten des bisherigen Betriebes geändert werden oder das Betriebskonzept des Gastgewerbebetriebes neu wird (z. B. ruhiges Speiselokal in Pubbetrieb), muss das Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme wird dringend empfohlen.

Das Patentgesuch ist schriftlich mit allen Unterlagen mindestens vier Wochen vor der Betriebsaufnahme bei der Abteilung Sicherheit und Gesundheit einzureichen.

Klein- und Mittelverkaufspatent (Alkohol)

Wer Handel mit alkoholhaltigen Getränken betreiben will, benötigt ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von alko…

Wer Handel mit alkoholhaltigen Getränken betreiben will, benötigt ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Endverbraucher. Es wird erteilt, wenn eine einwandfreie Führung des Betriebes gewährleistet ist und der Patentinhaber handlungsfähig ist.

Das Gesuch benötigt folgende Beilagen:

Das Gesuch ist schriftlich mit allen Unterlagen mindestens vier Wochen vor der Betriebsaufnahme bei der Abteilung Sicherheit und Gesundheit einzureichen. Die zwingende Meldung an das Kantonale Labor Zürich können Sie hier machen.

 

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