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Arztpraxen

Unter Links finden Sie die in Wald tätigen Arztpraxen für Allgemeinmedizin.

Ärztlicher Notfalldienst (AERZTEFON)

Ärztlicher Notfalldienst AERZTEFON Telefon 0800 33 66 55 24 STUNDEN, 365 TAGE FÜR SIE DA, bei NICHT lebensbedrohlichem Notfall   Brauchen Sie Hilfe bei einem medizinischen N…

Ärztlicher Notfalldienst AERZTEFON

Telefon 0800 33 66 55

24 STUNDEN, 365 TAGE FÜR SIE DA, bei NICHT lebensbedrohlichem Notfall
 

  • Brauchen Sie Hilfe bei einem medizinischen Notfall?
  • Haben Sie einen zahnmedizinischen Notfall?
  • Suchen Sie eine Notfallapotheke?
  • Wissen Sie nicht, an wen Sie sich wenden können?


Nicht immer ist medizinische Beratung und Unterstützung bei den vertrauten Ansprechpersonen unmittelbar verfügbar. Oder man ist neu in der Region und kennt die richtigen Anlaufstellen noch nicht. Dann hilft Ihnen das AERZTEFON weiter. Nach Abklärung des medizinischen Sachverhaltes durch unsere Fachpersonen vermitteln wir Ihnen den passenden Kontakt in der Region. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein allgemeinmedizinisches, ein körperliches oder psychisches Problem, Zahnschmerzen oder die Suche nach der richtigen Apotheke handelt. 

Der Service vermittelt nicht nur ärztliche, sondern auch zahnärztliche und pharmazeutische Dienstleister. Im Bedarfsfall triagiert er die Anrufenden zudem direkt an die Spitex oder die Spitäler oder alarmiert wenn nötig die Einsatzzentrale der Sanität, deren direkte Anrufnummer (144) weiterhin separat betrieben wird.

In sehr dringenden Notfällen bitte direkt die Notfallzentrale Tel. 144 anrufen.

Ärztlicher Notfalldienst 0800 33 66 55

Obligatorische Krankenversicherung

Alle in der Schweiz wohnhaften Personen müssen, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, bei einem – frei wählbaren – schweizerischen Krankenversicherer versichert sein. Dies gilt auch für …

Alle in der Schweiz wohnhaften Personen müssen, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, bei einem – frei wählbaren – schweizerischen Krankenversicherer versichert sein. Dies gilt auch für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die (noch) über keine gültige Aufenthaltsbewilligung verfügen.

Die obligatorische Krankenversicherung gewährleistet eine qualitativ hochstehende und umfassende Gesundheitsversorgung. Bei Krankheit oder Unfall stellt die Krankenversicherung die medizinische Behandlung sicher, falls eine solche nicht von einer Unfallversicherung abgedeckt wird.

Die Versicherung ist innert drei Monaten nach der Einreise bzw. der Geburt abzuschliessen.

Die Einwohnerkontrolle überprüft, anlässlich der Anmeldung von neu nach Wald ZH zugezogenen Personen, das Vorhandensein des erforderlichen Versicherungsschutzes. Es ist auch Aufgabe der Einwohnerkontrolle Wald ZH, die noch nicht versicherten Personen zu einem Versicherungsabschluss aufzufordern. Sollte trotz Aufforderung weder ein Nachweis über den Abschluss einer obligatorischen Krankenversicherung, noch eine Befreiung der Versicherungspflicht vorhanden sein, müssen die betroffenen Personen von Amtes wegen einer beliebigen Krankenversicherung zugewiesen werden.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur für bestimmte Personengruppen möglich. Über die Befreiung im Einzelfall entscheidet die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.

Für nähere Informationen bezüglich den Umfang des Versicherungsschutzes muss direkt eine Krankenversicherung kontaktiert werden. Für weitere Auskünfte zur Versicherungspflicht, insbesondere zur Befreiung von der Versicherungspflicht, ist die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich zuständig.

Weitere Informationen:
Informationen zur Versicherungspflicht und Befreiung

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Verzeichnisse der zugelassenen Kranken- und Rückversicherer

Prämienverbilligung

Zugehörige Objekte