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Eichamt

Messmittel, die in den Bereichen Handel und Geschäftsverkehr, Gesundheit, Schutz der Umwelt, Öffentliche Sicherheit und amtliche Feststellung von Sachverhalten verwendet werden, müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das gilt beispielsweise für Waagen in Geschäften oder Zapfsäulen bei Tankstellen. Auch für die Mengenangaben vorverpackter Waren (Fertigpackungen) bestehen gesetzliche Bestimmungen. 

Die vier kantonalen Eichämter sind für die Eichung und Überwachung der Messmittel und Fertigpackungen zuständig und stehen den Firmen für Fragen zur Verfügung.

Für die Gemeinde Wald ZH ist das Eichamt ZH+3 in Mönchaltorf zuständig.