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Jugendbeiträge

Die Gemeinde Wald ZH fördert ortsansässige Vereine mit jugendlichen Mitgliedern in Form eines jährlichen Beitrags pro Jugendliche/r.

Die Jugendbeiträge können von Vereinen beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es handelt sich um einen ortsansässigen Verein (Sitz in Wald ZH).
  • Statuten und Gründungsprotokoll wurden der Abteilung Sicherheit und Gesundheit eingereicht.
  • Der Verein bietet regelmässige und geleitete Angebote für Jugendliche an.

Sofern dies alles zutrifft, wird pro Kind oder Jugendliche/r (Altersgrenze 20 Jahre im Auszahlungsjahr), mit Wohnsitz in Wald ZH, ein Beitrag von CHF 80.00 gewährt.

Gesuch
Die Jugendbeiträge können über diese Webseite beantragt werden. Das entsprechende Gesuch befindet sich hier.

Damit das Formular nach dem Ausfüllen via Button «Gesuch senden» elektronisch eingereicht werden kann, muss es zuerst heruntergeladen und abgespeichert werden. Anschliessend kann es vom Speicherort aus per E-Mail gesendet werden.

Der Antrag muss bis spätestens 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Bei Nichteinhaltung der Frist und/oder fehlenden Unterlagen erfolgt keine Auszahlung.

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