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Benützung von öffentlichem Grund
Für das Durchführen einer Veranstaltung auf öffentlichem Grund oder deren Benützung für das Deponieren von Material einer Baustelle, braucht es eine Bewilligung der Gemeinde.
Das Gesuch ist spätestens 14 Tage vorher schriftlich einzureichen.
Das Gesuch muss die folgenden Angaben beinhalten:
- Bezeichnung der Veranstaltung/des Benützungsgrundes
- Genaue Beschreibung des Ortes mit Adresse
- Beginn und Ende der Veranstaltung/der Benützung
- Programm der Veranstaltung
- Voraussichtliche Besucherzahl
- Name des Veranstalters
- Name der verantwortlichen Person
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Brandschutz an Veranstaltungen | Download | 0 | Brandschutz an Veranstaltungen |
Gesuch Benützung öffentlicher Grund | Download | 1 | Gesuch Benützung öffentlicher Grund |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 055 256 51 51 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit und Gesundheit | 055 256 51 51 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |