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Benützung von öffentlichem Grund

Für das Durchführen einer Veranstaltung auf öffentlichem Grund oder deren Benützung für das Deponieren von Material einer Baustelle, braucht es eine Bewilligung der Gemeinde.

Das Gesuch ist spätestens 14 Tage vorher schriftlich einzureichen.

Das Gesuch muss die folgenden Angaben beinhalten:

  • Bezeichnung der Veranstaltung/des Benützungsgrundes
  • Genaue Beschreibung des Ortes mit Adresse
  • Beginn und Ende der Veranstaltung/der Benützung
  • Programm der Veranstaltung
  • Voraussichtliche Besucherzahl
  • Name des Veranstalters
  • Name der verantwortlichen Person

Preis

Bewilligung 50.00 + Benützung pro Monat 50.00 (angebrochene Monate werden voll verrechnet)

Zugehörige Objekte

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