Inhalt
Waffenerwerb
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch (unter Dokumente) ist vollständig ausgefüllt mit folgenden Beilagen einzureichen:
- Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate
- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
Fragen und Antworten zu Änderungen finden sich hier.
Hinweise
Die Prüfung und Bearbeitung des Gesuchs nimmt rund zwei Wochen in Anspruch.
Gültige Waffenerwerbsscheine können maximal um drei Monate verlängert werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit und Gesundheit | 055 256 51 51 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 055 256 51 51 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |
Name | |||
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Gesuch Waffenerwerbsschein | Download | 0 | Gesuch Waffenerwerbsschein |
Name | |
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Strafregisterauszug | Extern |