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Amtliche Feuerungskontrolle

Die amtliche FeuerungskontrolleExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. stellt sicher, dass die Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) bei kleineren Feuerungen auf dem Gemeindegebiet eingehalten werden. Darunter zählen Öl- und Gasheizungen mit weniger als 1 Megawatt Wärmeleistung sowie Holzfeuerungen wie zum Beispiel Holzheizkessel und Cheminées mit einer Wärmeleistung von bis zu 70 Kilowatt.

Weiter führende Informationen sind auf der Webseite des AWELExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.

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