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Bauarbeiten während Ruhezeiten
Für Bauarbeiten jeglicher Art, die ausserhalb der Ruhezeiten gemäss kommunaler Polizeiverordnung stattfinden, braucht es vor Aufnahme der Arbeiten eine Ausnahmebewilligung.
Das Gesuch befindet sich unter «Dokumente».
Hinweis zur elektronischen Einreichung des Gesuches
Für die direkte Versendung des Formulars via Button «Gesuch senden», muss das Formular vorerst heruntergeladen und abgespeichert werden. Anschliessend kann das Gesuch elektronisch via «Button» übermittelt werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Ausnahmebewilligung für Bauarbeiten während Ruhezeiten | Download | 0 | Ausnahmebewilligung für Bauarbeiten während Ruhezeiten |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 055 256 51 51 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit und Gesundheit | 055 256 51 51 | sicherheit.gesundheit@wald-zh.ch |