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Grabenaufbruch

Aufbrucharbeiten auf öffentlichem Grund (Strassen, öffentliche Plätze usw.) benötigen eine Bewilligung durch die Gemeinde. 

Für eine Aufbruchbewilligung wird das vollständig ausgefüllte Formular benötigt sowie ein Situationsplan, in welchem der Baubereich eingezeichnet ist. Für die Bearbeitung des Gesuchs ist mit ca. 1 Arbeitswoche zu rechnen. Das Gesuch ist einzureichen an infrastruktur@wald-zh.ch.

Für Aufbrucharbeiten auf Grundstücken, die im Eigentum des Kantons oder des Bundes sind, ist folgende Stelle zuständig:

Tiefbauamt des Kanton Zürich
Unterhaltsbezirk 12
Werkhof Betzholz
8340 Hinwil
Tel. 043 257 94 40 oder ub12.tba@bd.zh.ch

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