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Zusatzleistungen zur AHV/IV

Zusatzleistungen (Ergänzungsleistungen) zur AHV oder IV unterstützen Personen, deren Renten und übrige Einkünfte nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Sie sind eine gesetzlich geregelte Versicherungsleistung und keine Sozialhilfe.

Wenn Sie eine AHV- oder IV-Rente, ein IV-Taggeld (während mindestens sechs Monaten) oder eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Zusatzleistungen. Ob ein Anspruch besteht, wird anhand der gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Dabei werden Ihre Einnahmen, Ausgaben sowie Ihr Vermögen berücksichtigt.

Mit dem EL-Rechner der Pro SenectuteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie unverbindlich und provisorisch prüfen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Zusatzleistungen werden nicht automatisch ausgerichtet, sondern müssen beantragt werden. Zuständig ist die Gemeinde, in der die rentenberechtigte Person ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hat. Die notwendigen Anmeldeunterlagen finden Sie unter «Online-Dienste» oder erhalten Sie bei der Abteilung Soziales, Bereich Sozialversicherungen.

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