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Zeichen der Erinnerung

Der Kanton Zürich und der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich erinnern mit ihrem gemeinsamen Projekt «Zeichen der Erinnerung» an die Opfer von fürsorgerisch begründeten Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Solche Menschen wurden beispielsweise gegen ihren Willen in Pflegefamilien, Heimen oder Arbeitserziehungsanstalten untergebracht.

Die Gemeinde Wald ist Teil dieses Projekts. Im ganzen Kanton Zürich setzen einzelne Gemeinden «Erinnerungspunkte». An diesen Orten gibt es Informationstafeln, die an betroffene Personen und an beteiligte Einrichtungen erinnern. Auf jeder Tafel gibt es einen QR-Code. Mit diesem Code kann man auf eine Website zugreifen. Dort sind Texte, Bilder und Filme zu finden, die mehr über das Thema erzählen.

In Wald werden die Tafeln im ersten Quartal 2026 voraussichtlich an der Fassade des Gemeindehauses montiert.

Hier folgen die fünf Tafeln bzw. deren Inhalt, wenn man den QR-Code scannt und auf die Projekt-Website weitergeleitet wird:

 

Zeichen der Erinnerung im Kanton Zürich

Dieses Zeichen erinnert an die Erinnerungen vieler in der Schweiz. An Kindertage in Heimen, an Menschen, die es eigentlich gut meinten. An eine Gesellschaft, deren Teil man nicht sein durfte. An schweren Missbrauch, an Gewalt. An fehlende Liebe, an Einsamkeit und an Traurigkeit. Und auch an das Glück Einzelner. Es erinnert an fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen.

Das Zeichen erinnert an Menschen, die sich selbst nicht mehr erinnern können. An solche, die nie erzählt haben. An Menschen, die geschwiegen haben, die verstummten. An Menschen, denen man nicht geglaubt und nicht zugehört hat. Es erinnert auch an Menschen, die geholfen haben, an solche, die einschritten, wenn es nötig war.

Es erinnert an die Konsequenzen einer Sozialpolitik, die, demokratisch getragen, Menschen an den Rand drängte. An eine Gesellschaft, die nicht die Bedingungen, sondern die Menschen in Frage stellte. An Menschen, die zum Objekt politischer Entscheidungen und persönlicher Willkür wurden.

Es erinnert an Menschen, die aus erzieherischen Gründen und nicht aufgrund von Straftaten im Namen staatlicher Fürsorge eingesperrt wurden. An Menschen, denen man die Kinder und die Kindheit nahm. An Kinder und junge Menschen, denen man ihre Geborgenheit verwehrte. An Eltern, die von Behörden zur Adoptionsfreigabe ihrer Kinder gedrängt wurden.

Es erinnert an die ungezählten kritischen Stimmen, die zu lange nicht gehört und ernst genommen wurden. An Menschen, die sich nicht an übliche Abläufe hielten und an solche, die hinter den Problemfällen Menschen sahen. Die Zeichen erinnern, damit all diese Geschichten nicht wieder in Vergessenheit geraten.

 

Bürgerasyl Wald

Armenhaus mit Erziehungscharakter

Das Bürgerasyl Wald diente mit seinen über sechzig Plätzen der Armenpflege als Versorgungsort. Das Asyl war Altersheim, Unterkunft für Mittellose und Erziehungsheim in einem. Es sollte den Bürgerinnen und Bürgern für eine gewisse Zeit als «zu Hause» dienen. Liefen die Unterstützten jedoch von vermittelten Arbeitsstellen davon, drohte die Versetzung in Korrektions- oder Arbeitserziehungsanstalten.

Das Bürgerasyl Wald wurde 1912 durch die Bürgergemeinde gegründet. Es diente in erster Linie der Versorgung und Verpflegung von Ortsbürgerinnen und -bürgern, die an einer sogenannt körperlichen oder geistigen Schwäche litten. Auch «Arbeitsunfähige» ab dem 15. Altersjahr wurden aufgenommen. Zusätzlich wurden kürzere Versorgungen «liederlicher» und «arbeitsscheuer» Personen durchgeführt.

Heinrich Merki aus Stäfa wurde beispielsweise wegen «Verschwendung und Misswirtschaft» bevormundet und trotz fehlender Bürgerrechte vorübergehend im Bürgerasyl Wald aufgenommen. Sein Fall zeigt, dass auch Auswärtige für eine bestimmte Zeit im Bürgerasyl versorgt werden konnten. Die Heimatgemeinden mussten jedoch die Kosten übernehmen.

Die Einweisungen erfolgten über die Armenpflege. Verfügten Betroffene über ein eigenes Vermögen, zahlten sie selbst Unterhalt und konnten langfristig im Bürgerasyl bleiben. Personen, die mittellos waren, wurden von der Armenfürsorge finanziert, bis sie an eine Arbeitsstelle vermittelt werden konnten. Die Bewohnerinnen und Bewohner wurden in der Landwirtschaft und mit Holzspalten beschäftigt.

Das Bürgerasyl hatte eine doppelte Funktion: Neben der Unterbringung von armen Bürgerinnen und Bürgern diente es auch als «Gemeindearmenhaus» mit erzieherischem Charakter. Die Armenpflege Wald versorgte «liederliche» und «arbeitsscheue» Personen gemäss den Vorgaben des Armengesetzes entweder im «Armenhaus», oder bei Nichtbewährung in auswärtigen «Korrektions- oder Arbeitserziehungsanstalten».

Der Fall von Gertrud Epper aus Wald zeigt die Grenzen der Erziehungsmöglichkeiten im Bürgerasyl auf: Sie galt als «erblich belastetes, stark gefährdetes Mädchen», wurde jedoch mit dem Hinweis aus dem Bürgerasyl weggewiesen, dass nur ein längerer Aufenthalt in einer Erziehungsanstalt  zu einer Charakterumbildung führen könne.

Tafel: Altersheim, Unterkunft für mittellose Bürger oder doch Erziehungsheim? Das Bürgerasyl in Wald hatte viele Zwecke.

 

Theo Bussinger, geb. 1906

Administrative Heimplatzierung

Theo Bussinger wurde in Wald in eine Spezialklasse versetzt, da ihm die Schule angeblich Schwierigkeiten bereitete. Mit zehn Jahren wurde er erstmals in ein Heim eingewiesen und zwei Jahre später in die Zürcherische Anstalt für bildungsunfähige Kinder versetzt. Theo blieb vierzig Jahre im heutigen Wagerenhof und arbeitete in der Landwirtschaft. 1984 starb er in der Pflegeanstalt Rheinau.

Theo galt bis zu seinem dritten Lebensjahr als «normal». Nach einer Erkrankung stellte der Arzt eine «anscheinend erworbene Idiotie» fest, so dass er während der Primarstufe eine Spezialklasse besuchte. Als er zehn Jahre alt war, verlangte die Primarschulpflege Wald seine Versorgung, weil er für Unruhe sorge. Der Vater gab sein Einverständnis und die Armenpflege organisierte die Platzierung.

Die Anstalt für «schwachsinnige Kinder» forderte nach zwei Jahren eine Neuplatzierung. Der Zögling galt als «bildungsfähig», jedoch sorge er mit seinem «moralischen Defekt» für zu viel «Störung» in der Schule. Eine Rückkehr nach Hause käme nicht in Frage. Die Eltern hatten dem Gemeinderat freiwillig und schriftlich erklärt, sie fühlten sich nicht im Stande ihre sieben Kinder in richtiger Weise zu erziehen.

Die Armenpflege wies die die Kinder einem Vormund zu. Kurze Zeit später wurde Theo durch den Bezirksrat administrativ im Heim versorgt. Mit zwanzig Jahren erreichte er die Volljährigkeit, wurde aber sogleich wegen Geistesschwäche entmündigt. Als mögliche Ursache der Krankheit wurde im ärztlichen Gutachten nicht mehr seine Kinderkrankheit, sondern eine Alkoholabhängigkeit des Vaters genannt.

Theo blieb sein ganzes Leben in Anstalten und arbeitete in der Landwirtschaft. Hatte er seine «bösen Tage», soll er die Arbeit verweigert und sich «wie ein Irrsinniger gebärdet» haben. Er wurde jeweils unter Hausarrest gestellt, bis er sich wieder einfügte. 1958 wurde er wegen «argen Benehmens» in die Heil- und Pflegeanstalt in Rheinau verlegt. Dort starb er im Alter von 79 Jahren.

Tafel: Theo Bussinger hatte angeblich Schwierigkeiten in der Schule. Mit zehn Jahren wurde er in eine Anstalt versetzt und blieb bis an sein Lebensende versorgt.

 

Mathilde Bold, geb. 1902

Bevormundung und Fremdplatzierung

1902 unehelich geboren, wuchs Mathilde Bold bei der Grossmutter in Hinternord in Wald auf. Jahrelang war ihr Onkel Josef Bold ihr Vormund. Die Mutter versuchte wiederholt ihre Tochter nach Zürich zu holen. Es entbrannte ein Streit über die Ausbildung der Tochter und ihre berufliche Zukunft.

Mathilde lebte von klein auf bei der Grossmutter in Wald. Der Vormund Josef Bold berichtete, die Mutter habe das Kind, als sie sich wiederverheiratet hatte, «nach etwa zwei Monaten» zurückgebracht und sich während Jahren nicht um das Kind gekümmert. Für die Pflege bezahle die Mutter nichts. Die Behörden hielten fest, die Grossmutter schütze das Mädchen bestmöglich «vor Entgleisungen nach dem Beispiel der Mutter».

Laut Josef Bold habe die Mutter ihre Tochter wiederholt «mit Gewalt und ohne Erlaubnis» nach Zürich geholt. Durch «raffinierte Entführung» habe sie Kleider und Lohn mitgenommen, berichtete er. Der Gemeinderat sprach von einem «typischen Fall», in dem sich eine Mutter erst wieder an ihr Kind erinnert, wenn es ins erwerbsfähige Alter tritt. Wiederholt wurde Mathilde von Polizei und Vormund zurückgeholt.

Mathilde arbeitete in einer Fabrik in Wald. Die Mutter beantragte, ihre Tochter solle eine «richtige Lehre» machen und nicht das «Fabrikmädchenlos» teilen. Obwohl die Arbeitskammer Zürich dies unterstützte, bezeichnete der Gemeinderat Wald solche Bemühungen als «eitle Phrasen» und empfahl, mit der Berufswahl bis nach der Konfirmation zu warten.

Gemeinderat und Bezirksrat wiesen alle Gesuche der Mutter ab. Sie trauten ihr «keine richtige Erziehung und Unterbringung» zu und erklärten, unter ihrem Einfluss drohe Mathilde «an Leib und Seele Schaden zu nehmen».

1920 wurde Josef Bold als Vormund plötzlich entlassen, durch den Amtsvormund ersetzt und dieser angewiesen, das Mädchen nötigenfalls «mit polizeilicher Hilfe» anderweitig zu versorgen. Wenig später wurde Josef Bold wegen «Missbrauches einer geschlechtlich Minderjährigen» verurteilt. In der Akte von Mathilde ist davon nichts vermerkt.

Tafel: Der Streit um Mathilde Bold zeigt, wie ein Mädchen zwischen Vormund, Mutter und Behörden hin und her gezerrt wurde.

 

Albert Spiess, geb. 1935

Administrative Versorgung

Bereits mit drei Jahren wurde Albert Spiess im Waisenhaus in Uznach platziert und musste dort bis zur 5. Klasse bleiben. Anschliessend war er zwei Jahre bei einem Landwirt in Fällanden untergebracht, bevor er wieder zu seinen Eltern nach Wald durfte. Da das Zusammenleben im kinderreichen Elternhaus schwierig schien, entschieden die Behörden, ihn für drei Jahre ins Landerziehungsheim Albisbrunn zu versorgen.

Als Siebzehnjähriger führte Albert gemäss Vormundschaftsakten ein «Lotterleben». Der Vater wurde als «Taugenichts» bezeichnet und der Sohn drohe ein «Nichtsnutz» zu werden, da er häufig die Arbeitsstellen wechsle und keinen festen Wohnsitz habe. Aus finanziellen Gründen sei er in Streit mit seinen Eltern geraten, wobei er verschiedenen Leuten gedroht habe.

Gemäss den Aktennotizen hatte die Mutter nicht mehr weiter gewusst und Hilfe bei der Vormundschaftsbehörde gesucht. Diese lud Albert vor, was dieser nicht weiter beachtet habe und zum Zeitpunkt des Termins lieber ins Kino gegangen sei. Als er einige Tage später zur Arbeit gehen wollte, wurde er durch die Polizei abgeholt und wegen «Drohungen» und «liederlichem Lebenswandel» ins Bezirksgefängnis Hinwil gebracht.

Er sass vier Wochen ohne Gerichtsurteil im Gefängnis, bis die Vormundschaftsbehörde in Wald beschloss, Albert für drei Jahre in ein geeignetes Erziehungsheim zu versorgen. Man hielt die Massnahme für notwendig, da er sich hartnäckig der Leitung seiner Eltern entzogen und zu seinem eigenen Nachteil ein höchst «ungebundenes Leben» geführt habe.

Da er noch jung war, hielt man es für denkbar, «dass ihm in einer Erziehungsanstalt der Arbeitswille und die Ausdauer noch angewöhnt werden könnten und er sich unter verständiger Aufsicht zu einem brauchbaren Menschen entwickeln würde.» Nach drei Jahren Anstaltsversorgung wurde Albert entlassen. Über seine Kindheit und Jugend sprach er nie. 

Tafel: Albert Spiess aus Wald war einer von ihnen. Mit präventiven Versorgungen in Erziehungsheime disziplinierten Behörden junge Menschen, denen ein «Lotterleben» nachgesagt wurde.

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