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Amtliche Publikation: Schulpflege - Ersatzwahl eines Mitgliedes für den Rest der Amtsdauer 2018-2022

3. September 2019

Für den aus der Schulpflege zurücktretenden Ralph Keller ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2018-2022 zu wählen.

In Anwendung von Artikel 6b der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 14. Oktober 2019 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Wald, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald ZH, einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Wahlvorschlagsformulare sind bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Präsidiales) oder über www.wald-zh.ch erhältlich.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wird nur eine Person vorgeschlagen und stimmt der provisorische Wahlvorschlag mit dem definitiven Wahlvorschlag überein, erklärt der Gemeinderat die vorgeschlagene Person als gewählt (Stille Wahl, § 54 GPR). Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Wald ZH

 

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