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AUFHEBUNG Generelles Verbot für das Entfachen von offenen Feuern per 28.08.2026, 12:00 Uhr
Mit Präsidialverfügung vom 10. Juli 2026 wurde auf dem Gemeindegebiet von Wald ZH ein generelles Verbot für das Entfachen von offenen Feuern und Abbrennen von Feuerwerk ausgesprochen.
Zwischenzeitlich hat sich die Lage nach einigen gewittrigen Niederschlägen etwas beruhigt und weitere Niederschläge sind prognostiziert. Gleichzeitig gingen auch die Temperaturen etwas zurück. Der Gemeindepräsidentenverband des Kantons Zürich empfahl den Gemeinden aufgrund des Rapports der KFO vom 26. August 2026, das generelle Feuerverbot aufzuheben.
Das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt, bis zu dessen Aufhebung durch die zuständigen Organe, weiterhin bestehen.
Das generelle Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet von Wald ZH wird deshalb per Freitag, 28. August 2026, 12:00 Uhr, aufgehoben.
Die Bevölkerung wird gebeten, im Umgang mit offenen Feuern vorsichtig zu sein, um Bränden vorzubeugen.