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Generelles Verbot für das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk
In der Gemeinde Wald ZH und im ganzen Bezirk Hinwil gilt ab heute ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot.
Das bedeutet:
- kein Entfachen von offenen Feuern im Freien
- kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben sind (erlaubt ist das Grillieren mit Gasgrillgeräten)
- kein Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
- kein Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen, Kong-Ming-Laternen oder dergleichen
- kein Abbrennen von Feuerwerkskörpern
- kein Entfachen von Höhenfeuern
Das generelle Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots sind ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.