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Newsletter des Gemeinderates vom 15. April 2026

15. April 2026

Jahresrechnung 2025 mit einem Plus von 0,9 Millionen Franken

Aus der Jahresrechnung der Politischen Gemeinde Wald resultiert für das vergangene Jahr ein Ertragsüberschuss in der Höhe von 0,936 Millionen Franken. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von 0,298 Millionen Franken. Die Jahresrechnung wird der Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2026 zur Abnahme unterbreitet.

Die Rechnung 2025 der Politischen Gemeinde Wald schliesst bei einem Aufwand von CHF 86,904 Millionen Franken und einem Ertrag von 87,840 Millionen Franken mit einem Ertragsüberschuss von 0,936 Millionen Franken ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von 0,298 Millionen Franken. Der veranschlagte Totalaufwand wurde um 3,329 Millionen Franken überschritten, der Totalertrag um 3,967 Millionen Franken übertroffen.

Der gute Abschluss 2025 trägt zu einer höheren Eigenfinanzierung der sich in Ausführung befindlichen Investitionsprojekte bei.

Die Erfolgsrechnung weist einen um 2,277 Millionen Franken höheren Fiskalertrag aus als budgetiert. Darin enthalten sind Mehreinnahmen bei den Steuern 2025 von 0,150 Millionen Franken, Mindereinnahmen aus Steuern Vorjahre von 0,093 Millionen Franken und grössere Erträge bei der Quellensteuer von 516‘000 Franken. Bei den Grundstückgewinnsteuern resultierten Einnahmen von 4‘875 Millionen Franken. Budgetiert waren 3 Millionen Franken, was einen Mehrertrag von 1,875 Millionen Franken bedeutet. Im Bereich Bildung betrug die Nettoabweichung zum Budget 2025 rund -780‘000 Franken oder -2,6%. Die Abweichung finden wir bei den Entschädigungen an den Kanton (Löhne) und weniger Kosten bei der externen Sonderschulung. Der Bereich Gesundheit schloss nicht wie erwartet ab. Die Kosten der stationären Pflegefinanzierung weichen mit 13% stark vom budgetierten Betrag ab. Die Kosten der ambulanten Pflegefinanzierung stiegen weniger stark, aber doch mit 163‘000 Mehrkosten gegenüber dem Budget. Ebenfalls gestiegen sind die Nettokosten bei den Ergänzungsleistungen, nämlich um 0,4 Mio. Franken gegenüber dem Voranschlag 2025. Die Staatsbeiträge fielen aufgrund der Plafonierung viel geringer aus, da Wald im Vergleich mit dem gesamten Kanton Zürich ausserordentlich hohe Ausgaben bei den Zusatzleistungen ausweist.  Ebenfalls höhere Aufwendungen finden wir im Jugendschutz, in der gesetzlichen wirtschaftlichen Hilfe und im Asylwesen. Die Mehraufwendungen betragen rund 0,9 Millionen Franken. Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels im Bereich Soziales stiegen die Kosten für Springereinsätze und erreichten fast 0,4 Mio. Franken Die Nettoabweichungen der restlichen Abteilungen sind unwesentlich und zeugen von einer hohe Budgetdisziplin.

Der Ressourcenzuschuss des Kantons Zürich beträgt 24,5 Millionen Franken, was einen Mehrertrag gegenüber dem Vorjahr 2024 von CHF 25‘000 Franken bedeutet. Ebenfalls höher als im Vorjahr fiel der geographisch-topografische Sonderlastenausgleich aus. Der Mehrertrag betrug rund 141‘000 Franken, was einer totalen Entschädigung von 3,619 Millionen Franken entspricht. Gesamthaft beträgt der kantonale Finanzausgleich für das Jahr 2025 rund 28,135 Millionen Franken.

In der Investitionsrechnung wurden im Verwaltungsvermögen Ausgaben von 12,010 Millionen Franken und Einnahmen von 0,730 Millionen Franken verbucht, woraus Nettoinvestitionen in der Höhe von 11,280 Millionen Franken resultieren. Diese wurden hauptsächlich in diverse Projekte der Schulliegenschaften (netto CHF 6,686,000), in den Unterhalt von Gemeindestrassen (netto CHF 2‘094‘000) sowie in die Umwelt und Raumordnung (Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung, Gewässerunterhalt, (netto CHF 1‘910‘100) investiert.

 

Erfolgsrechnung 2025 – Bruttoaufwand

Aufwand

Rechnung 2025

Budget 2025

Abw. CHF

Abw. %

Allgemeine Verwaltung

5'966'860.19

6'042’900

-76'039.81

-1,26 %

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

3'511'355.86

3'397’800

113'555.86

3,34 %

Bildung

32'645'726.03

32'748’300

-102'573.97

-0,31 %

Kultur, Sport und Freizeit

2'381'856.09

2'253’800

128'056.09

5,68 %

Gesundheit

6'605'877.40

5'976’000

629'877.40

10,54 %

Soziale Sicherheit

24'921'445.79

22'196’200

2'725'245.79

12,28 %

Verkehr

4'242'864.49

4'385’700

-142'835.51

-3,26 %

Umweltschutz und Raumordnung

4'734'655.44

4'752’700

-18'044.56

-0,52 %

Volkswirtschaft

699'007.54

757’400

-58'392.46

-7,71 %

Finanzen und Steuern

1'194'380.39

1'064’400

129'980.39

12,21 %

 

Erfolgsrechnung 2025 – Bruttoertrag

Ertrag

Rechnung 2025

Budget 2025

Abw. CHF

Abw. %

Allgemeine Verwaltung

1'487'207.85

1'308’000

179'207.85

13,70 %

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

1'301'952.81

1'207’000

94'952.81

7,87 %

Bildung

3'738'501.57

3'061’500

677'001.57

22,11 %

Kultur, Sport und Freizeit

495'651.37

483’200

12'451.37

2,58 %

Gesundheit

0

500

-500

-100 %

Soziale Sicherheit

13'185'642.47

12'415’900

769'742.47

6,20 %

Verkehr

1'469'313.64

1'310’500

158'813.64

12,12 %

Umweltschutz und Raumordnung

3'380'618.51

3'609’300

-228'681.49

-6,34 %

Volkswirtschaft

1'716'643.10

1'725’000

-8'356.90

-0,48 %

Finanzen und Steuern

61'064'873.81

58'752’100

2'312'773.81

3,94 %

Die Jahresrechnung wird der Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2026 zur Abnahme unterbreitet.

 

Gebührenverordnung zur Siedlungsentwässerungsverordnung – Präzisierung

Mit der Annahme der Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (GebV SEVO) am 5. Juni 2012, teilrevidiert am 9. Dezember 2025 durch die Gemeindeversammlung, können neu Kleingewerbebetriebe ohne wesentlichen Wasseranfall, welche innerhalb eines Hauses oder einer Wohnung betrieben werden, beim Ressort Infrastruktur ein Gesuch um Befreiung der gewerblichen Abwassergrundgebühr einreichen.

Definition Kleingewerbe

  1. Das Gewerbe wird nur im Nebenerwerb geführt und dient nicht dem Haupterwerb.
  2. Das Gewerbe wird innerhalb eines Hauses oder einer Wohnung ausgeübt, wo der/die Firmeninhaber/in seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.
  3. Das Gewerbe verursacht keinen wesentlich zusätzlichen Wasseranfall (Betriebe ohne Nassprozesse).
  4. Das Gewerbe wird von höchstens zwei Personen betrieben, die im gleichen Haus oder in der gleichen Wohnung ihren Hauptwohnsitz haben.

Ein Betrieb kann auch dann als Kleingewerbe betrachtet werden, wenn er im Handelsregister eingetragen ist. Kleingewerbebetriebe im Sinne dieser Definition sind berechtigt, ein Gesuch um Befreiung von der gewerblichen Abwassergrundgebühr zu stellen. Das Erfüllen der Definitionen a. bis d. muss im Gesuch aufgelistet und begründet werden.

 

Bevölkerungsumfrage

Die Präsentation der Ergebnisse findet am Mittwoch, 8. Juli 2026, im Schwertsaal statt. Die Einladung zu dieser Veranstaltung folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

 

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