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Amtliche Publikation: Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Jona im Siedlungsgebiet der Gemeinden Rüti ZH, Dürnten, Wald ZH und Fischenthal.

27. März 2026

Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Jona im Siedlungsgebiet der Gemeinden Rüti ZH, Dürnten, Wald ZH und Fischenthal.

Öffentliche Auflage nach § 15 g der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV)

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Die Jona ist ein Gewässer von kantonaler Bedeutung. Darum hat der Kanton den Gewässerraum geplant – und zwar im so genannten vereinfachten Verfahren. Zum Gewässerraumentwurf konnten die kantonalen Fachstellen und die betroffenen Gemeinden bereits Stellung nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und das Gewässer­raumdossier entsprechend bereinigt.

Gestützt auf § 15 g HWSchV werden die Unterlagen für die Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Jona im Siedlungsgebiet von Rüti ZH, Dürnten, Wald ZH und Fischenthal in den vier betroffenen Gemeinden vom 27. März 2026 bis zum 26. Mai 2026 öffentlich aufgelegt.

Die für das Siedlungsgebiet von Wald ZH massgebenden Projektunterlagen liegen über die ganze Frist während den ordentlichen Schalterstunden bei der Gemeindeverwaltung Wald ZH, Abteilung Infrastruktur, Bahnhostrasse 6, 8636 Wald ZH öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Die Unterlagen sind auch in digitaler Form über die Informationsplattform Gewässerraum (www.gewaesserraum.ch/publikationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) einsehbar. Die Gewässerräume werden zudem im kantonalen GIS-Browser (https://geo.zh.ch/mapsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) in der Karte «Gewässerkarte (inkl. Wasserrechte und Gewässerraum)» dargestellt.

Mehr zum Gewässerraum und den Auflagen, die dort gelten, entnehmen Sie der Informationsbroschüre «Gewässerraum – Das Wichtigste in Kürze». Diese sowie weiterführende Informationen und zwei interessante Erklärvideos finden Sie unter
https://www.zh.ch/de/planen-bauen/wasserbau/gewaesserraum.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Rechtsmittelbelehrung
Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 26. Mai 2026 mit schriftlicher Begründung im Doppel und mit Vermerk «Einwendungen GWR Jona, Gemeinde Wald» bei folgender Adresse eingereicht werden:
Baudirektion Kanton Zürich
AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

Abteilung Wasserbau
Sektion Planung
Projektleiterin Anita Bianchi
Walcheplatz 2
8090 Zürich

Frist: 60 Tage

Ablauf der Frist: 26. Mai 2026

Kontaktstelle
Baudirektion Kanton Zürich
AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abteilung Wasserbau, Sektion Planung
Walcheplatz 2, 8090 Zürich