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Ab heute ist die neue Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (GebV SEVO) in Kraft
Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (GebV SEVO)
Art. 21 Inkrafttreten
1 Diese Verordnung wurde vom Gemeinderat am 22. September 2025 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet und von der Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2025 genehmigt.
2 Der Gemeinderat hat den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung auf den 1. Februar 2026 festgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt werden alle bisherigen und damit im Widerspruch stehenden Vorschriften, insbesondere die bisherige «Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen» vom 5. Juni 2012 aufgehoben.