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Amtliche Publikation: Schülerzuteilungsvertrag Hinwil-Wald ZH; Anpassungen ab Schuljahr 2025/26
Die Schulpflege hat an ihrer Sitzung vom 19. Juni 2025 folgenden Beschluss gefasst:
- Dem Schülerzuteilungsvertrag Hinwil-Wald wird, vorbehältlich der Genehmigung durch die Schule Hinwil, zugestimmt.
- Der neue Schülerzuteilungsvertrag tritt per 1. August 2025 in Kraft und ersetzt den vorherigen Vertrag vom Mai/Juli 2017.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat (Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil) innert 30 Tagen Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der Beschluss liegt vom 8. Juli bis 7. August 2025, während der ordentlichen Öffnungszeiten, in der Schulverwaltung, Rütistrasse 13, 8636 Wald, zur Einsicht auf.
Schulpflege Wald ZH
Zugehörige Objekte
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Schülerzuteilungsvertrag Wald-Hinwil 4502 (PDF, 1.45 MB) | Download | 0 | Schülerzuteilungsvertrag Wald-Hinwil 4502 |