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Amtliche Publikation: Instandstellungsmassnahmen Schmittenbach, Abschnitt Bahnviadukt bis Wasserreservoir
Mit Beschluss vom 17. Juni 2024 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
CHF 300‘000.00 (inkl. MWST) für die Instandstellungsmassnahmen Schmittenbach, Abschnitt Bahnviadukt bis Wasserreservoir
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die Akten liegen vom 21. bis 26. Juni 2024 während der ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Wald, 8636 Wald, Ressort Infrastruktur, im 2. Stock, zur Einsicht auf.
Gemeinderat Wald ZH