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Mitteilungen des Gemeinderates vom 7. Juni 2024

7. Juni 2024

Gemeindeversammlung stimmt über «Windkraft-Initiative» ab

Am 27. Juni 2024 wird der Walder Gemeindeversammlung die Initiative «Mindestabstand von industriellen Windkraftanlagen zu bewohnten Gebäuden», Teilrevision der Nutzungsplanung, zum Entscheid vorgelegt. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten die Initiative zur Ablehnung.

Der Gemeinderat hat eine Einzelinitiative erhalten, die von 167 Personen mitunterzeichnet wurde. Beantragt wird eine Ergänzung der Bau- und Zonenordnung (BZO) mit einer Mindestabstandsvorschrift für industrielle Windkraftanlagen von mindestens 1000 Metern zu bewohnten Gebäuden und zu den Bau- und Reservezonen.

Argumente für die Initiative

Die Initiantin begründet ihre Eingabe auszugsweise wie folgt: «Der Regierungsrat des Kantons Zürich möchte im ganzen Kantonsgebiet etwa 120 Windräder von zirka 240 Metern Höhe aufstellen. Es kann damit gerechnet werden, dass demnächst kantonale Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden sollen, um die Mitspracherechte der Gemeinden auszuhebeln. Da solche gigantischen Windkraftanlagen Gefahren und Belästigungen für Bewohnende in der Nähe bilden, soll ein Mindestabstand von 1000 Metern eingeführt werden. Dass die geplanten Anlagen teilweise mitten im Gebiet der Bachtelschutz-Verordnung geplant sind, ist nicht nachvollziehbar und eine Ohrfeige an alle, die seit 1967 diesen strengen Vorschriften unterliegen. Nicht nur die Windkraftanlagen selber, sondern auch die notwendige Infrastruktur wie die breiten Zufahrtsstrassen bedeuten einen massiven Eingriff in dieses wertvolle Schutz- und Erholungsgebiet. In vielen Ländern und einzelnen Kantonen sind zum Schutze der Anwohnenden bereits Abstandsregelungen vorhanden. Es ist daher zeitgemäss, dass auch in Schweizer Gemeinden moderne Abstandsregelungen eingeführt werden.»

Erwägungen zur Initiative

Basierend auf einer Modellierung der Windverhältnisse auf einer Höhe von 100 Metern über Grund sowie verschiedenen Ausschlusskriterien – ungenügendes Windpotenzial, Nähe zu bewohnten Gebäuden, schützenswerte Fauna und Flora, Landschafts- und Kulturgüterschutz und weitere – hat der Kanton Zürich eine Karte mit Potenzialgebieten erstellt. In den Potenzialgebieten könnte es aus Kantonssicht möglich sein und sich lohnen, Windenergie zu nutzen. Auf Walder Boden beziehungsweise an dessen Peripherie sind drei Potenzialgebiete verzeichnet (26 Bachtel, 27 Hüttchopf-Brandegg und 28 Batzberg). Auf das Gebiet Nr. 27 wurde in einer zweiten Stufe der Prüfung wegen schützenswerter Fauna verzichtet.

Nach der Definition der Potenzialgebiete überprüft die kantonale Baudirektion aktuell die Eignung dieser Gebiete. Dabei werden weitere Ausschlussgründe und unter Umständen auch zusätzliche Potenziale identifiziert. Auf dieser Basis erfolgt eine Interessenabwägung und die Definition der effektiven Eignungsgebiete für die kommende Richtplanteilrevision. Wie der Kanton auf der Informationswebsite zur Windenergie festhält, ist ein Planungs- und Bewilligungsverfahren nötig, wenn ein Energieversorgungsunternehmen später in einem dieser Eignungsgebiete eine Windenergieanlage bauen will. Im Rahmen dieses Planungs- und Bewilligungsverfahrens können die entsprechenden Rechtsmittel ergriffen werden.

Kantonale Haltung zur Initiative

In ihrem Vorprüfungsbericht erachtet die Baudirektion des Kantons Zürich kommunale Abstandsvorschriften von Windkraftanlagen zum Siedlungsgebiet für nicht genehmigungsfähig, weil den Gemeinden dafür die Regelungskompetenz fehle.

Abstimmungsempfehlung des Gemeinderates

Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten die Initiative zur Ablehnung. Er beurteilt eine solche BZO-Bestimmung weder für zweckdienlich noch für stufengerecht. Aus Sicht des Gemeinderates überwiegen die positiven Aspekte der Windenergienutzung die möglichen negativen Auswirkungen auf Landschaft, Mensch und Tier. Aufgrund seiner energiepolitischen Haltung möchte der Gemeinderat nicht im Vornhinein die Weiterentwicklung dieser nachhaltigen Techno-logie einschränken. Und er möchte kein kommunales Präjudiz für andere Emissionen verursachen-de Infrastrukturen wie Deponien, Autobahnen oder Hochspannungsleitungen schaffen. Auch bei solchen Projekten hätten Bund oder Kanton die Leitlinien zu setzen.

 

Ausschreibung Gewerbebauland

Die Gemeinde möchte das knapp 7000 Quadratmeter grosse Grundstück an der Laupenstrasse im Baurecht abgeben. Die öffentliche Ausschreibung ist angelaufen.

Die Gemeinde beabsichtigt, das Grundstück an der Laupenstrasse baulich zu entwickeln. Die Parzelle wird heute als Fussballplatz genutzt, befindet sich in der Industrie- und Gewerbezone IG 7.0 und hat eine Grösse von 6686 m2. Die Parzelle ist Teil des heutigen Sportplatzes Laupen, der aus zwei Fussballfeldern beidseitig der Laupenstrasse besteht. Die Gemeinde hat ein Sportstättenkonzept entwickelt, woraus ein neues Kunstrasenspielfeld im Gebiet Neuhus entstanden ist. Auf das Trainingsspielfeld kann folglich verzichtet werden.

Die Entwicklung des Areals soll durch einen oder mehrere private Investoren/Bauträger erfolgen. Die Gemeinde gibt das Land dazu im Baurecht ab und erstellt bei mehreren voneinander unabhängigen Bauträgern die notwendige Erschliessung. Aus Sicht der Gemeinde soll ein attraktiver Gewerbe- oder Industriecluster realisiert werden. Der Gemeinderat bevorzugt dabei Nutzungen, welche mit den angrenzenden Nutzungen verträglich sind und sich befriedigend in das Quartier eingliedern lassen. Die Vergabe des Baurechts bedarf der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung. Die rechtlich verbindliche Ausschreibung kann auf www.simap.ch (Recherchieren: Suchbegriff Gewerbebauland Laupen) heruntergeladen werden. Das Grundlagenpapier zur Ausschreibung kann auch auf der Gemeindewebsite eingesehen werden.

 

Schulraumprovisorium Binzholz

Die Schulanlage Binzholz erhält auf das Schuljahr 2024/2025 zusätzlichen provisorischen Schulraum aus Mietcontainern. Das Projekt notwendig machen steigende Schülerzahlen sowie die ausgeschöpften räumlichen Möglichkeiten im Hauptgebäude.

Das 110-jährige Primarschulhaus Binzholz wurde zwischen 2011 und 2014 umfassend saniert.
Seither zählt die Schulanlage elf gleichwertige Klassenzimmer mit jeweiligem Gruppenraum. In den letzten Jahren ist die Anzahl Schulkinder im Einzugsgebiet Binzholz stetig gewachsen. Unterdessen ist die Schule Binzholz auf dem Weg zu zwei Klassen pro Jahrgang. Seit dem Schuljahr 2021/2022 wird ein Dachgeschosszimmer mit Gruppenraum als behelfsmässiges zwölftes Schulzimmer genutzt. Damit sind alle verfügbaren Schul- und Nebenräume im Binzholz-Gebäude intensiv genutzt. Ab dem Schuljahr 2024/2025 entsteht eine weitere Primarklasse, sodass ein dreizehntes Schulzimmer notwendig wird. Infolge der zeitlichen Dringlichkeit hat der Gemeinderat entschieden, ein Schulraumprovisorium aus Mietcontainern – mit einem Schulzimmer, einem Gruppenraum sowie Garderobe und Sanitärraum – zu realisieren. Für das Projekt hat der Gemeinderat einen gebundenen Bruttokredit von 275'000 Franken bewilligt.

Das Schulraumprovisorium Binzholz kommt zwischen Parkplatz und Schulhaus zu liegen.

 

Aus dem Gemeindehaus in Kürze

Das Jahr 2023 in Text und Bild

Der Jahresbericht 2023 der Gemeinde Wald, welcher eine Rückschau auf die Höhepunkte des
vergangenen Jahres und einen Blick hinter die Kulissen gewährt, ist erschienen. Er steht unter www.wald-zh.ch zum Herunterladen bereit oder kann im Gemeindehaus bezogen werden.

Teilrevision Plakat-Reglement

Das Reglement über temporäre Strassenreklamen wurde letztmals per 1. September 2020 revidiert. Für Laupen musste ein neuer Standort für die gemeindeeigenen mobilen Plakatständer gesucht werden. Gefunden wurde ein solcher entlang der Schallschutzwand an der Laupenstrasse, was eine Anpassung des Reglements zur Folge hat. Weiter wurde die Gelegenheit genutzt, untergeordnete redaktionelle Anpassungen vorzunehmen. Das neue Reglement kann auf www.wald-zh.ch eingesehen werden und wird nach Eintritt der Rechtskraft per 1. Juli 2024 Gültigkeit erlangen.

 

Veranstaltungen in Wald ZH

Erster Geburtstag von «Zämegolaufe»

«Zämegolaufe» wird ein Jahr alt! In diesem ersten Jahr durften viele begeisterte Teilnehmende unbezahlbare gemeinsame Erlebnisse in jeder Jahreszeit und bei jedem Wetter geniessen und mit Freude immer wieder auch neue Spazierwandernde begrüssen. Neu gibt es alle zwei Wochen zusätzlich einen kurzen Spaziergang für Leute, die auf eine Gehhilfe angewiesen sind. Das alles will gefeiert werden! Der Jubiläumslauf findet am Mittwoch, 26. Juni 2024, statt, bei schönem Wetter mit Bräteln. Grillgut bitte selbst mitbringen. Startzeit und -ort werden noch publiziert. Weitere Informationen: www.zämegolaufe.ch/wald-zh.

«Café Balance» kommt nach Wald

Café Balance

Am Dienstag, 11. Juni 2024, um 15.30 Uhr, findet im Schwertsaal ein Informationsanlass zum Bewegungsangebot «Café Balance» statt. Teilnehmende können nach einem kurzen Referat zum Thema Sturzprävention und in einer anschliessenden Schnupperlektion «Café
Balance» kennenlernen. Dieses Rhythmiktraining ist eine wirksame Prävention gegen Stürze und eignet sich für Männer und Frauen. Anmeldungen nimmt Christine Gasser, Altersbeauftragte, Telefon 055 256 11 70 oder E-Mail christine.gasser@wald-zh.ch gerne entgegen. Wer spontan kommen möchte, ist auch herzlich eingeladen. So richtig startet der Kurs «Café Balance» in Wald am 18. Juni 2024. Die Teilnehmenden führen zu live gespielter Klaviermusik Übungen aus, die das sichere Gehen, die Koordination und die Denkleistung stärken (Dauer: 50 Min.). Vor der Lektion gibt es eine freiwillige Kaffeerunde.

Café Balance wird von Prävention und Gesundheitsförderung Kanton Zürich unterstützt. Der Kurs findet einmal in der Woche jeweils am Dienstag 11.00 Uhr (Schwertsaal) statt. Vorkenntnisse sind keine nötig. Informationen unter: www.gesund-zh.ch/agenda/.

 

Symbolbild News