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Amtliche Publikation: Schulraumprovisorium Schulanlage Binzholz, gebundene Ausgaben

14. Mai 2024

Mit Beschluss vom 6. Mai 2024 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:

Schulanlage Binzholz; Bereitstellung der notwendigen schulischen Räumlichkeiten; Genehmigung eines Schulraumprovisoriums mit gebundenen Kosten von CHF 275'000 inkl. MWST

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Die Akten liegen vom 14. bis 21. Mai 2024 während der ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Wald, Bahnhofstrasse 6, Präsidialabteilung, 2. Obergeschoss, zur Einsicht auf.

Gemeinderat Wald ZH

 

Stempel Amtliche Publikation