Inhalt

Amtliche Publikation: Zusatzkredite für Hochwasserschutzmassnahmen

5. April 2024

Mit Beschluss vom 25. April 2024 hat der Gemeinderat folgenden Zusatzkredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:

Zusatzkredit CHF 70‘000.00 (inkl. MWST) für Hochwasserschutzmassnahmen am Töbelibach

Zusatzkredit CHF 60‘000.00 (inkl. MWST) für Hochwasserschutzmassnahmen am Sagenbach

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Die Akten liegen vom 5. bis 10. April 2024 während der ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Wald, 8636 Wald, Ressort Infrastruktur, im 2. Stock, zur Einsicht auf.

Gemeinderat Wald ZH

Stempel Amtliche Publikation