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Amtliche Publikation: Vertrag Vermessung

25. August 2023

Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung

Wald. Mit Beschluss vom 10. Juli 2023 genehmigte der Gemeinderat den Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung mit Stefanie Meile, patentierter Ingenieur-Geometerin, und Jost Schnyder, patentierter Ingenieur-Geometer, in der Ingesa AG, Wetzikon.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Bezirk Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können während der vorstehend erwähnten Frist bei der Gemeindeverwaltung Wald, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald, Bauabteilung, 2. Stock, während den ordentlichen Öffnungszeiten, eingesehen werden.

Dauer der Planauflage: bis 22.09.2023 (20 Tage vom Datum der Ausschreibung)

Gemeinderat Wald ZH

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