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Amtliche Publikation: Hittenbergstrasse 42
Der Gemeinderat Wald hat am 14. Februar 2022 dem verwaltungsrechtlichen Vertrag (Schutzvertrag gemäss §§ 205 ff PBG) zwischen den Eigentümern, Alfred Zahn, Hittenbergstrasse 42, 8636 Wald, und der Gemeinde Wald ZH betreffend der Unterschutzstellung des Gebäudes Vers.-Nr. 209, Kat.-Nr. 5399 Hittenbergstrasse 42, zugestimmt.
Planauflage: Die Unterlagen liegen im Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald, Bauabteilung, 2. Stock, auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Erhalt an gerechnet beim Baurekursgericht III des Kantons Zürich, 8090 Zürich, rekurriert werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Dauer der Planauflage: bis 28.03.2022 (30 Tage vom Datum der Ausschreibung)
Gemeinderat Wald ZH