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Vorinformation: Vollsperrung Oberholzstrasse für ca. 18 Wochen / Vorübergehende Verkehrsanordnung
Vorübergehende Verkehrsanodnung
in Anwendung von Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom
19. Dezember 1958 und § 5 Abs. 2 lit. a der Kantonalen Signalisationsverordnung vom
21. November 2001 und gemäss Weiterdelegationsverfügung Nr. 1075 vom 20. März 2012
Das Tiefbauamt verfügt:
Die 782 Oberholzstrasse, Gemeinde Wald, ist auf dem Teilstück von Kantonsgrenze St. Gallen (km 3.317) bis Hittenbergstrasse (km 4.239) wegen Instandsetzungsarbeiten für den Fahrverkehr gesperrt.
Dauer der Sperre ab: 28. März 2022 ab 06.00 Uhr für ca. 18 Wochen (bis ca. Ende Juli).
Die Verkehrsumleitung erfolgt für den motorisierten Individualverkehr im Gegenverkehr über
die Oberholz-, Hüebli-, Sanatorium- und Hittenbergstrasse. Die Radfahrer werden über das
Niederholz umgeleitet. Die Fussgänger werden, dem Baufortschritt entsprechend, durch die
Baustelle geführt.
Die Signalisation der Strassensperre und der Verkehrsumleitung erfolgt durch den Betriebsleiter.
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.