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Amtliche Publikation: Erneuerungswahl Notar/in, Publikation prov. Wahlvorschlag / Ansetzung 2. Frist
Notariatskreis Wald ZH
(Gemeinden Dürnten, Fischenthal, Rüti und Wald ZH)
Erneuerungswahl des Notars / der Notarin für die Amtsdauer 2022-2026
Publikation des provisorischen Wahlvorschlages und Ansetzung der 2. Frist
Auf die Wahlausschreibung vom 5. November 2021 ist für die Erneuerungswahl des Notars / der Notarin innert Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Name, Vorname | Jg. | Beruf | Adresse | bisher/neu | Partei |
Hofstetter Stefan | 1969 | Notar | Moosstr. 16, 8630 Rüti ZH |
bisher | Die Mitte |
In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen angesetzt. Bis spätestens am 14. Januar 2022 können Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Wald, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald, eingereicht werden.
Wählbar ist, wer gemäss § 10 des Notariatsgesetzes über ein Wahlfähigkeitszeugnis verfügt. Das entsprechende Wahlfähigkeitszeugnis ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat das Amt schon bisher ausgeübt hat, angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten aus dem Notariatskreis Wald ZH unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Wald (Präsidialabteilung) oder über die Website www.wald-zh.ch erhältlich.
Wird als Notar/Notarin nur eine Person vorgeschlagen und stimmt der provisorische mit dem definitiven Wahlvorschlag überein, erklärt die Kreiswahlvorsteherschaft die vorgeschlagene Person als gewählt (Stille Wahl, § 54 GPR). Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 27. März 2022 eine Urnenwahl durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Wald ZH