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Amtliche Publikation: Erneuerungswahl Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022-2026, Wahlanordnung

5. November 2021

Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022-2026
Wahlanordnung


Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022-2026 auf Sonntag, 27. März 2022, festgesetzt. Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung sind an der Urne zu wählen:

  • 6 Mitglieder des Gemeinderates und dessen Präsidium
  • 7 Mitglieder der Schulpflege und deren Präsidium, das zugleich Mitglied des Gemeinderates ist
  • 7 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidium

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet. Für jede Behörde wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am 14. Januar 2022 beim Gemeinderat Wald, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald, schriftlich zu melden. Sie geben an, für welche Behörde sie kandidieren, und teilen Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Formulare dazu können bei der Gemeindeverwaltung (Präsidialabteilung) oder über die Website www.wald-zh.ch bezogen werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Wald ZH
 

Stempel Amtliche Publikation