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Amtliche Publikation: Erneuerungswahl reformierte Kirchenpflege für die Amtsdauer 2022-2026, Wahlanordnung

5. November 2021

Reformierte Kirchgemeinde Wald ZH

Erneuerungswahl der Kirchenpflege für die Amtsdauer 2022-2026
Wahlanordnung


Der Gemeinderat hat als wahlleitende Behörde den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022-2026 auf Sonntag, 27. März 2022, festgesetzt. Gemäss Art. 6 der Kirchgemeindeordnung sind die 7 Mitglieder und das Präsidium der reformierten Kirchenpflege an der Urne zu wählen.

In Anwendung von § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte sind bis spätestens am 15. Dezember 2021 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Wald, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald, einzureichen.

Wählbar ist jede gemäss Art. 20 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Landeskirche stimmberechtigte Person, die das 18. Altersjahr vollendet und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Wald unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung (Präsidialabteilung) oder über die Website www.wald-zh.ch bezogen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil, Carola Heller, Präsidentin, Brütten 1, 8496 Steg, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Wald ZH