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Amtliche Publikation: Erneuerungswahl Notar/in für die Amtsdauer 2022-2026, Wahlanordnung
Notariatskreis Wald ZH
(Gemeinden Dürnten, Fischenthal, Rüti und Wald ZH)
Erneuerungswahl des Notars / der Notarin für die Amtsdauer 2022-2026
Wahlanordnung
Der Gemeinderat Wald hat als Kreiswahlvorsteherschaft den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl des Notars / der Notarin auf Sonntag, 27. März 2022, festgesetzt.
In Anwendung von § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 15. Dezember 2021 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Wald, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald, einzureichen.
Wählbar ist, wer gemäss § 10 des Notariatsgesetzes über ein Wahlfähigkeitszeugnis verfügt. Das entsprechende Wahlfähigkeitszeugnis ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat das Amt schon bisher ausgeübt hat, angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten aus dem Notariatskreis Wald ZH unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Wird als Notar/Notarin nur eine Person vorgeschlagen und stimmt der provisorische mit dem definitiven Wahlvorschlag überein, erklärt die Kreiswahlvorsteherschaft die vorgeschlagene Person als gewählt (Stille Wahl, § 54 GPR). Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 27. März 2022 eine Urnenwahl durchgeführt.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Wald (Präsidialabteilung) oder über die Website www.wald-zh.ch erhältlich.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Wald ZH