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Entlassung aus dem Inventar Stigweidstrasse 37

9. Oktober 2020

Entlassung aus dem Inventar der kommunal schutzwürdigen Bauten, Wohnhaus Vers.-Nr. 1392, Kat.-Nr. 9453, Stigweidstrasse 37, Wald ZH, öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Wald hat am 21. September 2020 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Das Gebäude Vers.-Nr. 1392 wird aus dem kommunalen Inventar der schutzwürdigen Bauten entlassen.
  1. Als schützenswertes Bauteil wird der in originaler Konstruktion bestehende Kachelofen von 1871 mit den patronierten Kacheln und dem Sandsteinunterbau in der südostseitigen Stube im Erdgeschoss erachtet. Das Schutzziel ist auf diesen Kachelofen beschränkt. Falls das Gebäude abgebrochen wird, so ist der Ofen fachgerecht abzubauen und nach Möglichkeit in einem Schutzobjekt aus dieser Epoche in der näheren Region wieder einzubauen.

Einsichtnahme

Während der Rekursfrist liegen die Akten bei der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald, Bauabteilung, 2. Stock, auf.

Rechtsmittel

Gegen den Beschluss des Gemeinderates und den Genehmigungsentscheid der Baudirektion des Kantons Zürich kann innert 30 Tagen, von der Zustellung respektive der öffentlichen Bekanntmachung an

gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Wald ZH

 

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