Inhalt
Alter
Kontakt
News
| Datum | Name |
|---|
AHV-Zweigstelle
Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für die Einwohner/innen in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Personen erhalten Beratung über die Pflichten als Arbeitnehmende, Arbeitgebende oder als Selbstständigerwerbende. Anmeldungen werden entgegengenommen und an die SVA Zürich weitergeleitet. Sämtliche Formulare und Merkblätter über folgende Zweige der Sozialversicherungen finden Sieh hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- IV (Invalidenversicherung)
- EO (Erwerbsersatzordnung)
- FAK (Familienausgleichskasse)
- FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
Die Anmeldung für die AHV-Altersrente sollte 3 bis 5 Monate vor Erreichen des Referenzalters eingereicht werden. Damit wird gewährleistet, dass die Auszahlung der Rente ab Folgemonat nach Erreichen des Referenzalters erfolgt.
Fachstelle Alter
Persönliche Beratung
Bei Fragen rund um das Thema Alter berät die Fachstelle Alter ältere Menschen aus Wald und ihre Angehörigen. Sie erteilt Auskunft über bestehende Angebote im Altersbereich und leistet Unterstützung bei der Suche nach passenden Lösungen.
Die Fachstelle Alter befindet sich bei der Stiftung Drei Tannen, Pflegezentrum Rosenthal, Rosenthalstrasse 2, 8636 Wald, im 3. Stock (Büro G3 1.13).
Christine Gasser ist Altersbeauftragte und berät Sie gerne und individuell. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch. Dieses Angebot ist kostenlos.
Kontakt
Christine Gasser
Tel. 055 256 52 07
christine.gasser@wald-zh.ch
Dienstag bis Freitag erreichbar
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Zusatzleistungen (Ergänzungsleistungen) zur AHV oder IV unterstützen Personen, deren Renten und übrige Einkünfte nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Sie sind eine gesetzlich geregelte Versicherungsleistung und keine Sozialhilfe.
Wenn Sie eine AHV- oder IV-Rente, ein IV-Taggeld (während mindestens sechs Monaten) oder eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Zusatzleistungen. Ob ein Anspruch besteht, wird anhand der gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Dabei werden Ihre Einnahmen, Ausgaben sowie Ihr Vermögen berücksichtigt.
Mit dem EL-Rechner der Pro SenectuteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie unverbindlich und provisorisch prüfen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Zusatzleistungen werden nicht automatisch ausgerichtet, sondern müssen beantragt werden. Zuständig ist die Gemeinde, in der die rentenberechtigte Person ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hat. Die notwendigen Anmeldeunterlagen finden Sie unter «Online-Dienste» oder erhalten Sie bei der Abteilung Soziales, Bereich Sozialversicherungen.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
|---|
| Name | Beschreibung |
|---|
| Name | Download |
|---|
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Soziales | 055 256 52 33 | soziales@wald-zh.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Fachstelle Alter | 055 256 52 07 | christine.gasser@wald-zh.ch |