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Pensionierung

AHV-Zweigstelle

Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für die Einwohner/innen in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA)Exte…

Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für die Einwohner/innen in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Personen erhalten Beratung über die Pflichten als Arbeitnehmende, Arbeitgebende oder als Selbstständigerwerbende. Anmeldungen werden entgegengenommen und an die SVA Zürich weitergeleitet. Sämtliche Formulare und Merkblätter über folgende Zweige der Sozialversicherungen finden Sieh hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.:

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)


Die Anmeldung für die AHV-Altersrente sollte 3 bis 5 Monate vor Erreichen des Referenzalters eingereicht werden. Damit wird gewährleistet, dass die Auszahlung der Rente ab Folgemonat nach Erreichen des Referenzalters erfolgt.

Zugehörige Objekte