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Hilflosenentschädigung

Ist eine Person bei den alltäglichen Lebensverrichtungen wie Fortbewegung, An- und Auskleiden, Körperpflege, Essen und Kontakt mit der Umwelt dauernd die Hilfe Dritter, bedarf sie dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung, leistet die Hilflosenentschädigung einen Beitrag an die entstehenden Kosten.

Bitte kontaktieren Sie die Altersbeauftragte, wenn Sie eine Beratung wünschen oder Fragen zum Dienstleistungsangebot haben.

Informationen

Datum
3. Mai 2023

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