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Erbausschlagung

Für Nachlassangelegenheiten von in der Gemeinde Wald ZH wohnhaft gewesenen Personen, ist das Bezirksgericht Hinwil zuständig.

Mit Klick auf den Link erfolgt eine Weiterleitung auf die Webseite des Bezirksgerichts Hinwil, wo das gewünschte Formular bestellen werden kann.

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