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Lautsprecher- und Verstärkeranlagen

Gemäss der Polizeiverordnung der Gemeinde Wald ZH vom 3. Dezember 2013, ist die Einrichtung von Lautsprecher- und Verstärkeranlagen usw. im Freien, in Festzelten, Wohnwagen und anderen Fahrnisbauten sowohl für öffentliche wie auch private Veranstaltungen bewilligungspflichtig. Das gleiche gilt für solche Anlagen, die aus Gebäuden ins Freie wirken. Ausserdem müssen Veranstaltungen, bei denen elektroakustisch erzeugter oder verstärkter Schall mit mehr als 93dB auf das Publikum einwirkt oder Laserstrahlen erzeugt werden, mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung der Fachstelle Lärmschutz gemeldet werden.

Das Bewilligungsgesuch ist so früh wie möglich, jedoch spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung, bei der Abteilung Sicherheit und Gesundheit einzureichen.

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