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Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Überbrückungsleistungen dienen der finanziellen Absicherung von Personen, die kurz vor dem Erreichen des Rentenalters ihre Erwerbstätigkeit verloren haben. Sie überbrücken die Zeit bis zum Bezug der ordentlichen Altersrente. Als Bedarfsleistungen werden sie nach ähnlichen Grundsätzen wie die Zusatzleistungen (Ergänzungsleistungen) zur AHV- oder IV-Rente berechnet.

Anspruch auf Überbrückungsleistungen können arbeitslose Personen haben, die nach Vollendung des 60. Altersjahres von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wurden und bis zur Pensionierung kein ausreichendes Erwerbseinkommen mehr erzielen.

Für die Prüfung eines Anspruchs ist das Gesuchsformular vollständig auszufüllen und zusammen mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Nach Eingang des Gesuchs werden die notwendigen Abklärungen vorgenommen und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft. Auf dieser Grundlage wird beurteilt, ob ein Anspruch auf Überbrückungsleistungen besteht. Die notwendigen Anmeldeunterlagen finden Sie unter «Online-Dienste» oder erhalten Sie bei der Abteilung Soziales, Bereich Sozialversicherungen.

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