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Erbschafts- und Schenkungssteuern
Erbschafts- und Schenkungssteuern
Die Erbschafts- und Schenkungssteuern werden von der Dienstabteilung Inventarkontrolle/Erbschaftssteuer beim kantonalen Steueramt behandelt. Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Kantonale Steueramt ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Die Steuererklärung für die Schenkungssteuer können Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich beziehen.
In der Zeit zwischen dem Tod eines Erblassers und der Erbteilung kann die Verrechnungssteuer nicht durch Aufnahme im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung zurückgefordert werden, sondern muss mit einem Spezialformular bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung geltend gemacht werden. Dieses Formular können Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beziehen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Steuern | 055 256 52 22 | steuern@wald-zh.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Finanzen | 055 256 52 66 | finanzen@wald-zh.ch |