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Schall und Laser an Veranstaltungen

Die Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich vollzieht die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) in den Gemeinden, mit Ausnahme der Städte Zürich und Winterthur.
 
Veranstaltungen mit Schallpegeln über 93 Dezibel (Mittelungspegel LAeq,1h) sind der Fachstelle LärmschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. mindestens 14 Tage im Voraus zu melden. Gleiches gilt für Veranstaltungen, bei denen Laseranlagen zum Einsatz kommen.
 
Sie finden die Checklisten und die Meldeformulare hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

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