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Wildruhebereich Bachtel

Der Wildruhebereich Bachtel wurde von der Gemeinde Wald und Gemeinde Hinwil mit Gemeinderatsbeschlüssen im Mai 2023 zu Handen der Kantonalen Fischerei- und Jagdverwaltung genehmigt.

Der Wildruhebereich ist die mildeste Form des Lebensraumschutzes. Hierbei handelt es sich um eine reine Sensibilisierung der Besucher für eine schonende Nutzung. Es werden, im Gegensatz zu den Wildruhezonen und Wildtierschutzgebieten, keine Verbote für Erholungssuchende erlassen. Die Besucher sind angehalten, im markierten Wildruhebereich nur befestigte Wege zu nutzen und Hunde anzuleinen. Zur erfolgreichen Sensibilisierung ist eine räumliche Kennzeichnung der Wildruhebereiche zwingend. Zudem ist, durch entsprechende Aufklärungsmassnahmen, der Informationsstand der Erholungssuchenden zu verbessern (Definition Begriffe Wildruhezone und Wildschutzgebiet siehe www.wildruhezonen.ch).

 

Massnahmen zur Lebensraumberuhigung im Wald im Gemeindegebiet sind unerlässlich. Einerseits besteht die gesetzliche Verpflichtung, den Wildtieren und der Natur gebührenden Schutz zu gewährleisten. Andererseits ist der Erhalt der Ökologie sowie der gesamten Biodiversität elementar, um auch in Zukunft einen intakten und attraktiven Naherholungsraum auf Gemeindeboden anbieten zu können. In diesem Sinne ist es unausweichlich, die Besucherströme bewusst zu lenken.

 

Die beantragten Wildruhebereiche befinden sich im Perimeter der Schutzverordnung Bachtel-Allmen und umfassen daher sensible und wertvolle Gebiete in Bezug auf die lokale Flora und Fauna. Als beliebtes Ausflugsziel stehen die Gebiete gleichzeitig unter Druck. Ziel der Wildruhebereiche sind nicht Verbote, sondern eine sinnvolle Lenkung der verschiedenen Interessensgruppen wie Biker, Wanderer, Geo-Casher usw. Beispielsweise quert der genehmigte Bachtel-Trail (Biker) die Wildruhebereiche. Dieser muss aufgrund der Wildruhebereiche nicht verschoben werden und kann bestehen bleiben. Es geht letztlich nur darum, in den Wildruhebereichen wildtierschonende Massnahmen und Routen festzulegen und die Bevölkerung auf die Sensibilität der Gebiete aufmerksam zu machen. Die Wildverbissstatistik des Walder Waldes, welche jährlich vom Revierförster erhoben wird, zeigt deutlich, dass Massnahmen angezeigt sind. Hinzukommt eine deutlich wahrnehmbare Zunahme der Erholungssuchenden im beliebten Ausflugsziel Bachtel-Allmen. Die Einleitung entsprechender Massnahmen, wie die Ausscheidung von Wildruhebereichen, ist daher angezeigt. Wildruhebereiche haben rechtlich keinen bindenden Charakter im Gegensatz zu Wildruhezonen. In Wildruhebereichen kann die Jagdgesellschaft beispielsweise, nach Rücksprache mit der Gemeinde, Informationstafeln aufstellen und die Erholungssuchenden entsprechend sensibilisieren.

Weitere Informationen zu Wildruhezonen erhalten sie unter Kontakt - Wildruhezonen

Wildruhebereich Bachtel

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Plan Wildruhebereich Bachtel-Auenberg (PDF, 677.08 kB) Download 0 Plan Wildruhebereich Bachtel-Auenberg
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