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Amtliche Publikation: Reglement über temporäre Strassenreklame (Plakatreglement); Inkraftsetzung per 1. September 2020

10. Juli 2020

Am 28. Juni 2019 publizierte der Gemeinderat das geänderte Reglement über temporäre Strassenreklamen. Innerhalb der Rechtsmittelfrist ging ein Rekurs beim Statthalteramt Hinwil ein. Bereits im Rahmen der Rekursvernehmlassung zog der Gemeinderat Art. 3 des Reglements teilweise in Wiedererwägung und ergänzte diesen mit dem Standort Laupenstrasse für das Plakatieren für politische Abstimmungen.

Art. 3
Gemeindeeigene mobile Plakatständer für Abstimmungen (Weltformat F4 = 895 x 1280 mm)
Stehen für politische Abstimmungen zur Verfügung.

Standorte:

  • Zwischen Bahnhofstrasse 33 und 39
  • Laupenstrasse, auf Trottoir entlang Fussball-Trainingsplatz (NEU)

Mit Datum vom 18. Mai 2020 wies der Statthalter den Rekurs ab. Verfügt wurde die vorerwähnte Ergänzung von Art. 3 des Reglements. Die Verfügung des Statthalters ist inzwischen in Rechtskraft erwachsen. Das Reglement über temporäre Strassenreklamen wird per 1. September 2020 in Kraft gesetzt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Stempel Amtliche Publikation

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Reglement über den Plakataushang in der Gemeinde Wald ZH Download 0 Reglement über den Plakataushang in der Gemeinde Wald ZH