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Nachbezeichnung der Hunde 2019

12. August 2019

In der Gemeinde Wald ZH werden die Hundehalterinnen und Hundehalter gebeten, allfällige Änderungen (neuer Hund, Zweithund, Tod eines Hundes) der Gemeindeverwaltung mitzuteilen und zusätzlich direkt bei der AMICUS AG zu melden (www.amicus.ch, Telefon 0848 777 100).

Die Hundeabgabe ist für sämtliche in diesem Jahr zugekauften Hunde, die drei Monate alt sind, bzw. bis Ende Jahr drei Monate alt werden, zu bezahlen. Alle Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Die Höhe der jährlichen Abgabe beträgt in Wald ZH CHF 150.00 pro Hund. Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni oder wurde er nach diesem Zeitpunkt in den Kanton eingeführt, so ermässigt sich die Abgabe auf die Hälfte.

Neue Hundehalter/innen und Hundehalter von grossen und massigen Hunden (Rassentypenliste I) haben sich über die vorgeschriebene praktische Hundeausbildung zu informieren. Jede/r Hundehalter/in ist zudem verpflichtet eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 1 Million abzuschliessen.

Im Weiteren wird auf das Hundegesetz vom 14. April 2008 und die Hundeverordnung vom 25. November 2009 verwiesen. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Homepages: www.wald-zh.ch, www.bvet.admin.ch und www.veta.zh.ch.

Sicherheit und Gesundheit

Stempel Gemeinde Wald ZH