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Amtliche Pilzkontrollstelle

14. Juni 2019

Kontrollstelle/Kontrollkreis Wald und Fischenthal

  • Pilzkontrolleur: Domenico Orlando, Walderstrasse 41b, 8340 Hinwil, Telefon 044 937 25 82

  • Kontrollzeiten: Samstag und Sonntag, 17:00 bis 18:00 Uhr, oder nach telefonischer Vereinbarung

  • Offizieller Beginn: 13. August 2019

  • Saisonende: Je nach Pilzvorkommen, spätestens jedoch per Ende November

  • Pilzkontrollen: Schlipfstrasse 10 in Wald

  • Vom 1. bis 10. des Monats bleibt die Pilzkontrollstelle geschlossen.

 

Die ausgestellten Kontrollscheine sind nur 24 Stunden gültig. Zur Kontrolle ist das gesamte Sammelgut vorzuweisen. Kauf, Verkauf sowie das Verschenken von Pilzen ohne Kontrollschein ist verboten. Die Konsumenten werden in ihrem eigenen Interesse ersucht, von der Kontrolle Gebrauch zu machen und nur kontrollierte Pilze zu geniessen. Das Sammeln der Pilze in Plastiksäcken ist zu unterlassen, da sonst das ganze Sammelgut konfisziert werden muss. Die Sammler werden gebeten, sich strikte an die Kontrollzeiten zu halten.

 

Auszug aus der Pilzschutzverordnung im Kanton Zürich ab 1. Juni 1983: Es dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten. Eine Person darf pro Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln. In der Zeit vom ersten bis zum zehnten Tag jeden Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden, daher bleiben die Pilzkontrollstellen in dieser Zeit geschlossen!

Sicherheit und Gesundheit

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