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Mitteilungen des Gemeinderates vom 11. Juni 2019

11. Juni 2019

Die Gemeindeversammlung steht an

Neben der Abnahme der Jahresrechnung 2018 und vier Einbürgerungsgesuchen weist die Traktandenliste der Walder Gemeindeversammlung vom 25. Juni sechs Sachgeschäfte auf.

Schule Wald ZH: Finanzieller Mittelausgleich infolge altersbedingter Mehrferien

Mit dem Schuljahr 2017/2018 ist für die Lehrerinnen und Lehrer im Kanton Zürich der neu definierte Berufsauftrag eingeführt worden. Ihr Arbeitspensum wird seither im Rahmen einer Jahresarbeitszeit festgelegt, wobei eine 100 %-Anstellung auf einer 42-Stunden-Woche basiert. Bis zum Schuljahr 2016/2017 erhielten alle Lehrpersonen ab dem 57. Altersjahr eine altersbedingte Pensenreduktion (Altersentlastung) von zwei Wochenlektionen, die von anderen Lehrpersonen übernommen werden mussten. Mit dem neuen Berufsauftrag einher gingen der Verzicht auf die Altersentlastung und eine neue Ferienregelung, die nun derjenigen für das übrige Staatspersonal entspricht:

  • Ab vollendetem 21. Altersjahr: 4 Wochen Ferien
  • Ab vollendetem 50. Altersjahr: 5 Wochen Ferien
  • Ab vollendetem 60. Altersjahr: 6 Wochen Ferien

Aufgrund des erhöhten Ferienanspruchs von älteren Lehrpersonen steht einer Schule gesamthaft weniger Arbeitszeit in den Tätigkeitsbereichen Schule, Zusammenarbeit und Weiterbildung zur Verfügung – der Tätigkeitsbereich Unterricht ist auf jeden Fall abzudecken. Die Gemeinde kann die fehlenden Ressourcen mit kommunalen Pensen ausgleichen, die der Schulleitung zur Vergabe an die Lehrpersonen zur Verfügung gestellt werden. So können beispielsweise Beschäftigungsgrade erhöht werden, wenn Lehrpersonen infolge ihres geringen Pensums nicht an allen internen Weiterbildungen – unter anderem zur Schulentwicklung – teilnehmen können. Das seinerzeitige System «altersbedingte Pensenreduktion» verursachte Kosten von zirka 200'000, dasjenige der «altersbedingten Mehrferien» zirka 130'000 Franken pro Schuljahr.

Im Sinne der Qualitätssicherung an der Schule Wald ZH beantragen Schulpflege und Gemeinderat, den finanziellen Mittelausgleich ab dem Schuljahr 2019/2020 zu gewähren.

Sanierung und Umbau «Schwertschüür»

Die Gemeinde Wald ZH pflegt ihre Geschichte. Im Gebäude an der Poststrasse 3 sind das Heimatmuseum sowie das Chronikarchiv untergebracht. Im Museum und in der «Schwertschüür» an der Bahnhofstrasse wird ein vielfältiges Sammelgut aufbewahrt. Das Chronikarchiv platzt buchstäblich aus allen Nähten: Es finden sich dort mehrere tausend Dokumente und Buchbände, eine Film- und Fotosammlung sowie hunderte Zeichnungen und Bilder, die wichtige Zeitzeugen von damals festhalten.

Das Nutzungskonzept sieht vor, dass das Heimatmuseum nach wie vor für Wechselausstellungen im Erdgeschoss genutzt wird. In den Obergeschossen sollen einige der in der «Schwertschüür» eingelagerten Museumsgüter ständig und/oder thematisch ausgestellt werden. Dies kann nur ermöglicht werden, wenn das komplette Ortsarchiv in die «Schwertschüür» verlegt wird. Die für die ständige Ausstellung im Heimatmuseum nicht verwendeten Museumsgüter können ebenfalls dort eingelagert bleiben. Im Museumsgebäude sind für diese Umnutzung keine baulichen Massnahmen erforderlich. Die «Schwertschüür» wird hingegen den Anforderungen an eine dauerhafte Bestandeserhaltung bezüglich Klima und Sicherheit nicht mehr gerecht. Feuchtigkeit, erhebliche Temperaturschwankungen sowie fehlende Brandmeldeanlagen gefährden die eingelagerten Bestände. Aus diesem Grund soll das Gebäude klimatisch und energetisch saniert und inwendig umgebaut werden. Für das Bauprojekt wird ein Bruttokredit von 575'000 Franken beantragt. 250'000 Franken davon sollen dem Heimatmuseumsfonds entnommen werden.

Technische Erneuerung Schiessanlage Neuholz

Jede Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, Schiessanlagen für die ausserdienstlichen militärischen Schiessübungen – im Volksmund unter «Obli» bekannt – zur Verfügung zu stellen. Andernfalls müssen sich die Gemeinden mit erheblichen finanziellen Mitteln in eine andere Anlage einkaufen. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen soll die gemeindeeigene Schiessanlage Neuholz weiterbetrieben werden, wozu sie zu sanieren ist. Ab 2021 darf nicht mehr direkt ins Erdreich geschossen werden, weshalb die Anlage mit emmissionsfreien, künstlichen Kugelfängen auszustatten ist. So kann verhindert werden, dass weiterhin Schadstoffe ins Erdreich oder sonst in die Umwelt gelangen. Weiter ist die über 30-jährige, nicht mehr einwandfrei funktionierende elektronische Trefferanzeige zu ersetzen. Auch die Platten der vorgeschriebenen Lärmschutztunnel sind in die Jahre gekommen und müssen ausgewechselt werden. Dasselbe gilt für die 35-jährigen Rollläden des Schützenhauses, die beim Schiessbetrieb hochgezogen werden.

Laut eidgenössischen Vorgaben müssen für diesen Standort sieben Scheiben mit Kugelfang zur Verfügung stehen. Für die technische Erneuerung der Anlage wird ein Bruttokredit von CHF 230'000 beantragt. Die Schützengesellschaft Wald-Laupen macht für ihr Vereinsprogramm einen Bedarf von acht Scheiben geltend und finanziert die resultierenden Zusatzkosten von gut CHF 30'000 aus der Vereinskasse. Nach Abzug dieser Kostenbeteiligung betragen die Nettokosten gerundete CHF 200'000.

Übernahme Photovoltaikanlage Hallenbad, Vergabe von Nutzungsrechten

Im Zuge des 2015 bewilligten und inzwischen ausgeführten Projekts zur Gesamtsanierung der Haus- und Badewassertechnik und der Realisierung eines Holzwärmeverbunds wurde das Hallenbaddach mit einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ausgerüstet. Die Anlage erstellte die EW Wald AG, welche sie auch betreibt und für ihre Zwecke nutzt. Die Gemeinde stellte die Dachfläche zur Verfügung, leistete eine Kostenbeteiligung und hält ihrerseits ein jederzeitiges Kaufrecht der Anlage.

Bereits heute besitzt die Gemeinde auf einzelnen Gebäuden PV-Anlagen. Die Nutzungsrechte an diesen Anlagen sind dem Verein WaldSolar übertragen worden, der sie wiederum vollumfänglich an Private veräussert hat. Diese können Nutzungsrechte erwerben, wenn sie keine eigene Solar-anlage bauen können oder wollen, aber trotzdem «selber» Solarstrom produzieren möchten. Mittlerweile besteht für die Nutzungsrechte eine Warteliste. Die EW Wald AG bietet der Gemeinde die PV-Anlage auf dem Hallenbaddach zum Kauf an. Durch die Übernahme und die Weitergabe an den Verein WaldSolar entstünde eine weitere Gelegenheit, der Bevölkerung Sonnenenergie zugänglich zu machen. Für die Übernahme der Photovoltaikanlage wird der Gemeindeversammlung ein Bruttokredit von CHF 290'000 beantragt. Die erwarteten Nettokosten – nach Vereinnahmung der Entschädigungen für sämtliche Nutzungsrechte sowie der Einspeisevergütungen – betragen 11'000 Franken.

Bauabrechnung Sanierung Schulanlage Binzholz

Das mittlerweile seit über einem Jahrhundert als Primarschulhaus genutzte Gebäude war sanierungsbedürftig. Einerseits standen räumliche Anpassungen aufgrund von Auflagen der Schulbaurichtlinien – Schaffung der fehlenden Gruppenräume – sowie des Lehrerbereichs an. Andererseits galt es neben den altersbedingten Erneuerungen verschiedener Gebäudeteile, -einrichtungen und -installationen den gesetzlichen Auflagen und Normen in den Bereichen Brandschutz und Behindertengleichstellung nachzukommen. Energetische Verbesserungen sowie schulbetriebliche Optimierungen rundeten das Sanierungsprojekt ab.

Die Stimmberechtigten genehmigten 2009 den Kreditantrag der damaligen Primarschulpflege über CHF 5'280'000.00, basierend auf einer Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung und einem Kosten­genauigkeitsgrad von +/- 20 %. Die Bauabrechnung schliesst nun mit Mehrkosten von CHF 1'317'794.60, oder 23,7 %, ab. Im Laufe der aufwändigen, auf mehrere Jahre aufgeteilten Bauarbeiten ergaben sich Mehrleistungen in der Höhe von 750'000 Franken, die sich vorwiegend als unumgänglich, aber auch als zweckdienlich herausstellten. Weiter erwiesen sich der Umgang mit der bestehenden historischen Bausubstanz als sehr komplex und der Sanierungsaufwand bei der Kreditsprechung auf Machbarkeitsstudienbasis als zu wenig erhärtet. Den Mehrkosten zum Trotz sei erwähnt, dass das Endresultat als sehr gelungen beurteilt werden kann und die Nutzung der Schulanlage sich in den vergangenen Jahren mehr als bewährt hat.

Einbürgerungsgesuche

  • BARBER Charles, geb. 1952, aus Irland
  • GREGER Wolfgang, geb. 1944, aus Deutschland
  • KHMELENKO Roman, geb. 1978, aus der Ukraine
  • KRASNIQI Besnik, geb. 1981, aus der Republik Kosovo

Jahresrechnung 2018

Die Rechnung der Politischen Gemeinde schliesst bei einem Aufwand von 63,936 Millionen Franken und einem Ertrag von 68,242 Millionen Franken mit einem Ertragsüberschuss von 4,306 Millionen Franken ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von 585'700 Franken. In der Investitionsrechnung resultieren im Verwaltungsvermögen Nettoinvestitionen in der Höhe von 5,454 Millionen Franken.

Die ausführliche Berichterstattung zur Jahresrechnung war Teil der Medienmitteilung vom 3.4.2019.

 

Inventar der Schutzobjekte wird überarbeitet

Der Gemeinderat lässt das Inventar der potentiell schützenswerten Gebäude in Wald ZH
revidieren und digitalisieren. Die Arbeiten nehmen die nächsten Monate in Anspruch.

Die Gemeinden sind verpflichtet, die potentiell schützenswerten Gebäude in einem Inventar zu erfassen. Mit der Aufnahme ins Inventar wird festgestellt, dass für ein Gebäude eine Schutzvermutung besteht. Das Objekt ist damit noch nicht formell geschützt, sondern erst ein Kandidat dafür. Über allfällige Schutzmassnahmen wird erst im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entschieden. Wald hat das Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung 1989 erstellen lassen. Nun steht eine Überarbeitung und Aktualisierung an. Zugleich soll das Inventar inskünftig in digitaler Form zur Verfügung stehen. Der Auftrag wurde an ein spezialisiertes Architekturbüro erteilt. In den kommenden Monaten ist folglich mit Begutachtungen der Schutzobjekte im Gemeindegebiet zu rechnen, wobei sich die Erhebungen auf das Gebäudeäussere und das Erstellen von Fotografien beschränken.