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Generelles Verbot für das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk

13. Juli 2026

In der Gemeinde Wald ZH und im ganzen Bezirk Hinwil gilt ab heute ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot.

Das bedeutet:
- kein Entfachen von offenen Feuern im Freien
- kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben sind (erlaubt ist das Grillieren mit Gasgrillgeräten)
- kein Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
- kein Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen, Kong-Ming-Laternen oder dergleichen
- kein Abbrennen von Feuerwerkskörpern
- kein Entfachen von Höhenfeuern

Das generelle Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots sind ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

Plakat generelles Feuer- und Feuerwerksverbot